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Corona: Eine Information zu Registrierkassen

25 März 2020

Maria Berger, Director, Prokuristin |

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Corona-Krise stellen sich viele Betreiber einer Registrierkasse die Frage, was im Falle einer Corona bedingten Betriebsschließung zu tun ist. Da im Gesetz keine explizite Vorgehensweise vorgeschrieben wird, wurde vom BMF eine Information bezüglich des Umgangs mit Registrierkassen herausgegeben.

Demnach gilt, dass auch bei einer vorübergehenden Betriebsschließung aufgrund des neuartigen SARS-CoV-2, kurz „Coronavirus“, die Registrierkasse nicht außer Betrieb zu nehmen ist (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würden das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.

Wir bitten daher alle Registrierkassenbetreibende, diese nicht außer Betrieb zu nehmen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen unser Expertenteam mit ausführlicher Beratung jederzeit zur Verfügung. Kontakt: Maria Berger, +43 5 70 375 - 1436,  m[email protected]

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