Corona-Hilfspaket für die Gastronomie
30 Mai 2020
Update 15.05.2020: Basierend auf den FAQs des BMF wurde der Beitrag aktualisiert.
Die behördlichen Auflagen und die umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben zu hohen Umsatzeinbußen und Liquidationsengpässen, teils auch zu vorübergehenden Schließungen vieler Betriebe geführt. Vor allem die Gastronomie war und ist betroffen. Um die angespannte Situation in diesem Sektor zu verbessern und die Steuerbelastung zu senken, hat die Bundesregierung nun ein Hilfspaket für das Gastgewerbe präsentiert.
Das Paket soll folgende Erleichterungen bringen:
- Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10% ab 1. Juli 2020 bis Ende 2020
- Abschaffung der Schaumweinsteuer
- Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von bisher EUR 255.000 auf EUR 400.000. Die Grundpauschale steigt von 10% auf 15%.
- Anhebung der Mobilitätspauschale von 2% auf 4% (für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner (max EUR 16.000) bzw. auf 6% (für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner (max. EUR 24.000).
- Erhöhung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von EUR 4,40 auf EUR 8,00
- Anhebung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50% auf 75%
Es ist noch unklar, für welche Betriebe das Hilfspaket gelten soll. In der Pressemitteilung der Regierung wurde etwas unbestimmt der Begriff „Wirtshaus“ verwendet – ob die Erleichterung auch z.B. für Essensstände, Bäckereistuben etc. gilt, muss noch geklärt werden. Die Erhöhung der Pauschale soll laut BMF nur für „Gasthäuser mit Sitzmöglichkeit“ gelten. Auch dies führt unseres Erachtens nicht zu wesentlich mehr Klarheit und lässt einen weiteren Interpretationsspielraum zu.
Auch wenn das Hilfspaket begrüßenswert ist, wird in der Praxis der Ruf nach Direkthilfen laut. Vergangene Woche wurden bereits die Details und Änderungen für einen Fixkostenzuschuss präsentiert, der bis zu 75% der Fixkosten ersetzten soll (inklusive saisonaler, verdorbener Ware). Die Genehmigung der Europäischen Kommission ist noch ausständig.
Über Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden und stehen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
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