Corona: Steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung von Liquiditätsengpässen
14 März 2020
Berndt Zinnöcker , Partner, Management Board, Leiter Branchencenter Privatstiftungen/Freiberufler/High-Net-Worth Individuals, Erneuerbare Energie, Leiter Start-up |
Das BMF hat am heutigen Samstag steuerliche Maßnahmen bekanntgegeben, die Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen aufgrund der Coronakrise abmildern sollen. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen worden:
- Herabsetzung oder Aussetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020
- Entfall von Nachforderungszinsen sowie Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Abgabenentrichtung
- Stundung oder Ratenzahlung von Abgaben (inkl. Zinsen und Zuschlägen)
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