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Corona: Steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung von Liquiditätsengpässen

14 März 2020

Marcus Bartl, Partner, Executive Board, Leiter Advisory |
Stefan Kurz, Partner |
Reinhard Rindler, Partner, Leiter Tax |
Berndt Zinnöcker, Partner, Executive Board, Leiter Branchencenter Privatstiftungen/Freiberufler/High-Net-Worth Individuals, Erneuerbare Energie, Leiter Start-up |
Georg Steinkellner, Partner |

Das BMF hat am heutigen Samstag steuerliche Maßnahmen bekanntgegeben, die Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen aufgrund der Coronakrise abmildern sollen. Folgende Maßnahmen sind dazu beschlossen worden:

  • Herabsetzung oder Aussetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020
  • Entfall von Nachforderungszinsen sowie Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Abgabenentrichtung
  • Stundung oder Ratenzahlung von Abgaben (inkl. Zinsen und Zuschlägen)

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