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Corona Fördermodelle für Tourismusbetriebe

02 April 2020

Wolfgang Mader, Partner |

Die Auswirkungen der Corona-Krise für die Hotel- und Tourismusbranche werden immer deutlicher.

Es zeigt sich, dass sich die Covid-19-Krise für Hoteliers lange über den Sommer hinausziehen wird.

Entsprechend hat die Regierung zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten nun auch einen EUR 15 Mrd. schweren Corona-Hilfsfonds geschaffen. Mit seiner Hilfe sollen die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise abgemildert werden. Im Fokus stehen Unternehmen und Branchen, die gänzlich schließen mussten bzw. große Umsatzrückgänge verzeichnen und infolge dessen in eine wirtschaftliche Schieflage gekommen sind. Doch welche Regelungen gelten für Tourismusbetriebe? Welche Möglichkeiten bestehen?

Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir gemeinsam mit dem Branchenprofis mrp hotels1 (https://www.mrp-hotels.com/de/covid-19/) die wichtigsten Punkte für Sie zusammengetragen. 


Corona-Kurzarbeit: Sonderbetreuungszeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  

1. Tourismusbetriebe können das Corona-Kurzarbeitszeitmodell in Anspruch nehmen und die AMS-Beihilfe erhalten.  

2. Tourismusbetriebe können bei betreuungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Beihilfe für Sonderbetreuungszeiten geltend machen.

  • Bei Arbeitsverhältnissen mit privatrechtlichen Verträgen, für die das AVRAG gilt

3. Tourismusbetriebe können die Stundung von Personal-Abgaben in Anspruch nehmen.

  • Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge
  • Nachsicht bei Verzugszinsen
  • Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen

4. Tourismusbetriebe können steuerliche Sonderregelungen in Anspruch nehmen.

  • Nichtfestsetzung von KÖSt-Vorauszahlungen ohne Festsetzung von Nachforderungszinsen
  • Stundung und Entrichtung in Raten ohne Stundungszinsen; auch für den Bereich der Umsatzsteuer

5. Tourismusbetriebe können Vereinbarungen mit Vermietern betreffend Mieten und Betriebskosten treffen.

  • z.B. Mietaussetzungen, Stundungen Ratenzahlungen
  • Achtung: Keine Befreiung von der Mietzinsverpflichtung wegen Covid-19!
  • Mietzins-/Pachtreduktionen sind im Einzelfall zu prüfen.

Finanzielle Unterstützungen

6. Haftungskredite

  • ÖHT-Überbrückungsgarantie für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Fremdkapital zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse durch die aktuelle Corona-Krise. Dabei muss der erwartete Umsatzrückgang zumindest bei 15% gegenüber dem Vorjahr liegen bzw. prognostiziert werden.
    • Abgabe einer Kreditgarantie (Bundeshaftung) in Höhe von bis zu 80% eines Überbrückungskredits (Kontokorrentkredits).
    • Max. Haftungssumme von EUR 400.000, daher max. Höhe der Überbrückungsfinanzierung von EUR 500.000 pro KMU mit einer max. Garantielaufzeit von 3 bis 6 Jahren.
  • Einreichung in Abstimmung mit der finanzierenden Hausbank.

7. Corona-Hilfsfonds

  • Finanzielle Maßnahmen in Form von Garantien und Direktkrediten sollen die nicht gedeckten Zahlungsverpflichtungen (u.a. Miete, Pacht, Zinsen, Strom/Gas, Versicherungen) der Unternehmen abdecken, die aufgrund von Umsatzausfällen vom Unternehmen nicht selbst getragen werden können.
  • Die Garantie der Republik deckt in der Regel 90% der Kreditsumme ab. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) wird eine Garantie von 100% bis zu einem Kreditnennbetrag von EUR 500.000 gewährt.
  • Die Rückzahlung erfolgt in der Regel endfällig, mit einer kreditvertraglich abzusichernden Verpflichtung zur vorzeitigen Rückführung, wenn es die Liquiditätssituation des Unternehmens zulässt.
  • Single Point of Contact ist für den Unternehmer stets die Hausbank.

8. Direkte Zuschüsse (derzeit noch nicht final beschlossen)

  • Behördlich geschlossene Unternehmen bzw. Unternehmen mit einem krisenbedingten Umsatzrückgang von zumindest 40% können für operative Fixkosten (u.a. Miete, Versicherung, Zinsen, Gas/Strom, etc.) einen Zuschuss von bis zu 75% beantragen.
  • Die Zuschusshöhe ist vom Umsatzrückgang abgängig und beträgt max. MEUR 90 je Unternehmen.
  • Der Zuschuss muss – vorbehaltlich korrekter Angaben betreffend Umsatz und Höhe der Fixkosten – nicht zurückgezahlt werden.
  • Derzeit ist u.a. unklar, welcher Referenzzeitraum für den Umsatzrückgang herangezogen werden wird und wie sich der Umsatzrückgang bzw. die zu ersetzenden Kosten genau berechnen. Hier bleibt die finale Verordnung abzuwarten, wobei Änderungen zu diesen Ausführungen derzeit nicht ausgeschlossen werden können.
     

BDO Dienstleistungsspektrum im Zusammenhang mit Covid-19-Förderinstrumenten

  • Analyse der Covid-19-Auswirkungen & Liquiditätsplanung
  • Identifikation und Auswahl der verfügbaren Finanzierungsoptionen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Covid-19-Förderinstrumenten
  • Laufende Unterstützung bei Gesprächen mit Banken, Förderstellen und anderen Abwicklungsstellen
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Reporting-Verpflichtungen an Banken bzw. Förderstellen
  • Laufendes Monitoring und Unterstützung bei der Umsetzung der weiteren Restrukturierungsmaßnahmen
  • Einarbeitung der Maßnahmen in eine integrierte Planungsrechnung sowie Erstellung von Abweichungsanalysen (monatliches Soll-Ist-Reporting)
  • Erstellung des BDO Förderberichts

Weitere Informationen zu den Fördermodellen für Tourismusbetriebe finden Sie in unserem BDO „Wegweiser Krisenfonds“. Gerne stehen Ihnen auch unsere Spezialistinnen und Spezialisten zur Seite!

Sie erreichen die BDO Spezialistinnen und Spezialisten
unter [email protected]

 

 

1mrp hotels hält Sie darüber hinaus mit Zahlen & Fakten am Laufenden und steht für Fragen entweder über Livechat oder via E-Mail ([email protected]) gerne zur Verfügung. mrp hotels berät Eigentümer, Betreiber und Hoteliers in allen strategischen und operativen Fragen.