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Registrierkasse

07 Dezember 2020

Maria Berger, Director, Prokuristin |

Seit der Einführung der Registrierkassenpflicht ist einmal jährlich ein Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen. Wir fassen für Sie die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Ansprechperson gerne zur Verfügung.


Schritt 1)  

Der im Dezember zu erstellende Monatsbeleg stellt gleichzeitig den Jahresbeleg dar.

Das bedeutet für Sie den folgenden Ablauf:

  • Erstellung des Jahresbelegs nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2019.
  • Der Ausdruck dessen muss für sieben Jahre aufbewahrt werden.
  • Im Falle der elektronischen Erstellung des Jahresbelegs durch Ihre Registrierkasse und der folgenden Übermittlung über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline kann auf den Ausdruck und die Aufbewahrung verzichtet werden.
  • Die Sicherung der Daten auf einem externen Datenträger ist stark empfehlenswert.

Vorgangsweise mit Hilfe der BMF-Belegcheck-App

  1. Ausdruck des Jahresbeleges: Stellen Sie sicher, dass Ihre Signaturerstellungseinheit an Ihrer Registrierkasse sowohl angesteckt als auch betriebsbereit ist.
  2. Scannen des Jahresbelegs: Einscannen des am Jahresbeleg befindlichen QR-Codes mit Hilfe der App des Finanzministeriums (BMF-Belegcheck-App).
  3. Überprüfung des Jahresbelegs: Nach dem Scannen des QR-Codes wird dieser durch die Eingabe Ihres Authentifizierungscodes geprüft und automatisch an Ihr FinanzOnline-Konto gesendet. Sollten Sie die App bereits beim Startbeleg verwendet haben, muss der Code nicht erneut eingegeben werden.

Die Startbelegprüfung kann gerne von uns übernommen werden, bitte übermitteln Sie uns diesbezüglich Ihren Jahresbeleg. 
 

Schritt 2) 

Die Prüfung des Jahresbeleges mit Hilfe der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice muss bis zum 15.2.2020 erfolgen. 
Diese Frist ist eingehalten, wenn am 15.2.2020 die Prüfung mit der BMF-Belegcheck-App mit einem „OK“ versehen ist.