WIEREG – Register der wirtschaftlichen Eigentümer
01 Dezember 2020
Andreas Thürridl,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Management Board, Leiter Accounting, Leiter Private Business, Leiter Risk Management |
Mit der Veröffentlichung des WiEReG BMF-Erlasses wurden die Anforderungen an das Compliance Package konkretisiert.
Compliance Package
Mit dem sog. Compliance Package soll das WiEReG-Register zu einer zentralen Plattform ausgebaut werden. Es speichert fortan die erforderlichen Dokumente für die Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer und reduziert den Verwaltungsaufwand der betroffenen Rechtsträger.
- Die Erstellung und Übermittlung des Compliance Packages erfolgt auf freiwilliger Basis.
- Geldwäscheverpflichtete (z.B. Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte) können Einsicht in die Dokumente nehmen und müssen diese nicht mehr beim Rechtsträger anfordern.
- Die Einsicht der Dokumente kann durch den Rechtsträger gesteuert werden. Beim sog. „eingeschränkten“ Compliance Package kann angegeben werden, welche Verpflichteten Einsicht nehmen dürfen (z.B. Kreditinstitute, zu denen eine Geschäftsbeziehung besteht).
- Für einen Rechtsträger besteht die Möglichkeit, auf das Compliance Package des übergeordneten Rechtsträgers zu verweisen, was insbesondere bei komplexen Konzernstrukturen oder Privatstiftungen als oberste Rechtsträger vorteilhaft sein wird.
- Das Compliance Package und die erforderlichen Dokumente sind für ein Jahr gültig, sofern keine Änderungen betreffend die wirtschaftlichen Eigentümer eintreten.
Voraussetzung für die Übermittlung des Compliance Packages ist die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter. Die Übermittlung des Compliance Packages erfolgt zwingend durch den Parteienvertreter. Neben einem Organigramm, aus dem sich die relevante Eigentums- und Kontrollstruktur ergibt, sind je Rechtsform unterschiedliche Dokumente zu übermitteln, wie z.B. der Gesellschaftsvertrag oder Nachweise zu relevanten Treuhandschaften. Sofern berechtigte Gründe gegen die Übermittlung einer Urkunde an das Register bestehen, kann anstelle der Urkunde ein Aktenvermerk oder eine notarielle Bestätigung übermittelt werden. Die Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Übermittlung aktuell sein. Ausländische Handelsregisterauszüge dürfen nicht älter als sechs Wochen sein.
Durch das Compliance Package soll der Zeitaufwand für Bankanfragen stark reduziert werden, bestenfalls sogar komplett wegfallen und der Prozess zur Gewährung von Krediten bei Banken schneller vorangehen. Der Aufwand für die Erstellung eines Compliance Packages hängt stark von der jeweiligen Eigentümerstruktur ab.
WiEReG-Sorgfaltspflichten im Überblick
- Jährliche Meldepflicht – ausgenommen meldebefreite Rechtsträger Die jährliche Meldepflicht besteht seit 10.1.2020. Meldepflichtige Rechtsträger mit unveränderten wirtschaftlichen Eigentümern müssen im Zeitraum von 10.1.2020 bis 9.1.2021 jedenfalls zumindest eine (Bestätigungs-)Meldung ans WiEReG Register abgeben.
- Identität der wirtschaftlichen Eigentümer feststellen
- Ergreifung angemessene Maßnahmen zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer und zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur
- 5-jährige Aufbewahrungspflicht der beweiskräftigen Unterlagen – bei Übermittlung eines vollständigen Compliance Package gilt die Aufbewahrungspflicht als erfüllt
- Auskunftspflicht gegenüber Verpflichteten (z.B. Banken)
- Meldepflicht binnen 4 Wochen ab Kenntnis von Änderungen meldepflichtiger Daten
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Regelungen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer im Einzelnen sehr komplex sein können, eine nähere Befassung ist aufgrund der beträchtlichen Strafen geboten. BDO unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und übernimmt für Sie die Meldepflichten.
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Manager

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