Änderungen beim DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Aufgrund des geänderten politischen und gesellschaftlichen Klimas der letzten Jahre gewinnen steuerliche Transparenz und der Kampf gegen Gewinnverlagerung auch im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an Bedeutung. Bereits in den vergangenen Jahren wurde in den österreichischen DBA vermehrt die Anrechnungsmethode (anstelle der traditionell von Österreich bevorzugten Befreiungsmethode) aufgenommen, um durch die Hochschleusung auf das österreichische Steuerniveau eine „faire“ Besteuerung der Einkünfte sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr ein Abänderungsprotokoll zum DBA zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unterzeichnet, wodurch anstelle der bisher im DBA vorgesehenen Befreiungsmethode zukünftig die Anrechnungsmethode zur Anwendung gelangen soll. Diese Änderung kann für in Österreich ansässige Unternehmen mit Investitionen in den VAE mitunter zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen, nachdem in den VAE (bislang) keine Ertragsteuern erhoben werden. Die geänderte Rechtslage sollte daher ggf. in der mittel- und langfristigen Unternehmens- und Steuerplanung berücksichtigt werden.

Sobald weitere Details dazu bekannt gegeben werden, stellen wir Ihnen diese natürlich gerne hier zur Verfügung.

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