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Covid-19-Krisenbeihilfen

28 Jänner 2021

Bernd Winter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner, Leiter Branchencenter Immobilienunternehmen
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Heute wurde von der Europäischen Kommission die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für Covid-19-Krisenbeihilfen beschlossen, wodurch sich die beihilfenrechtlichen Obergrenzen erheblich erhöhen.

Die Obergrenze für Pauschalbeihilfen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro und die Obergrenze für den Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich wird die Geltungsdauer des bis 30. Juni 2021 befristeten Rahmens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

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