Covid-19-Krisenbeihilfen

Heute wurde von der Europäischen Kommission die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für Covid-19-Krisenbeihilfen beschlossen, wodurch sich die beihilfenrechtlichen Obergrenzen erheblich erhöhen.

Die Obergrenze für Pauschalbeihilfen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro und die Obergrenze für den Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich wird die Geltungsdauer des bis 30. Juni 2021 befristeten Rahmens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

© Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bernd Winter
+43 1 53737
bernd.winter@bdo.at

Abonnieren Sie die neuesten Nachrichten von BDO!

Please fill out the following form to access the download.