Neues Besteuerungssystem für Kryptowährungen

Die Bundesregierung hat angekündigt, ein neues Besteuerungssystem für Kryptowährungen gesetzlich zu verankern. Wir haben für Sie zusammengefasst, was bereits bekannt ist und wie das zukünftige System aussehen könnte.
Lesen Sie hier das Update vom 9. November 2021


 

Was gilt derzeit?

Das Investment in Kryptowährungen ist derzeit steuerlich attraktiver als jede andere Investitionsform. Aktuell werden Gewinne, die aus der Realisierung von Kursgewinnen einzelner Kryptowährungen lukriert werden, bei natürlichen Personen nämlich als sogenannte Spekulationseinkünfte besteuert. Das bedeutet, dass die Kryptogewinne dann steuerfrei sind, wenn der Investor die jeweiligen Währungseinheiten mindestens 1 Jahr gehalten hat. Nur wenn einzelne Währungseinheiten innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft werden, und hierbei Gewinne lukriert werden, unterliegen diese Gewinne der Tarifbesteuerung. Allfällige Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig. Ein Verlustvortrag existiert nicht.

 

Was soll sich ändern?

Im Ministerratsvortrag vom 6.10.2021 hat Finanzminister Blümel angekündigt, dass in Zukunft eine neue gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen eingeführt werden soll. Diese Regelung soll Kryptowährungen zukünftig in das Besteuerungssystem für Einkünfte aus Kapitalvermögen eingliedern. Mittlerweile hat der Finanzminister zu diesem Vorhaben erste Details angekündigt.

 

Wie werden die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährung in Zukunft versteuert?

Die derzeit gültige Behaltefrist, die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei stellt, wird es in dieser Form nicht mehr geben. Jede Veräußerung bzw. jeder Tausch von Kryptowährungseinheiten, sowohl gegen staatliche Währungen als auch gegen andere Kryptoassets mit Marktwert, wird grundsätzlich steuerpflichtig werden. Möglicherweise wird aber auch eine neue Behaltefrist eingeführt, die dann auch genauso für Wertpapiere gelten würde.

Die Gewinne sollen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% besteuert werden. Das bedeutet, dass diese Gewinne nicht das sonstige Einkommen der Steuerpflichtigen erhöhen und hierdurch keine höhere Besteuerung der sonstigen Einkünfte bewirken. Gleichzeitig müssen die Gewinne aber auch dann versteuert werden, wenn Steuerpflichtige die Einkommensgrenze von EUR 11.000 pro Jahr nicht überschreiten. Um diese Besteuerung zu vermeiden, kann es bei niedrigen Einkommen sinnvoll sein, die Veranlagung der Gewinne zu beantragen und so auf den besonderen Steuersatz zu verzichten.

 

Ab wann gelten die neuen Regeln? 

Aktuell sind noch keine Gesetzesentwürfe veröffentlicht worden. Außerdem bleibt auf die konkrete Ausgestaltung der steuerlichen Übergangsvorschriften abzuwarten.

 

Fazit

Im neuen System wird die steuerliche Behaltefrist für Kryptowährungen voraussichtlich fallen. Alle Gewinne werden dann einheitlich mit dem besonderer Steuersatz von 27,5% besteuert. Wann die neuen Regeln in Kraft treten, steht noch nicht fest.

 


Dieser Newsletter wird in Kooperation mit Accointing AG veröffentlicht.


 

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Lorenz Schilling


lorenz.schilling@bdo.at
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Karl Stückler

karl.stueckler@bdo.at
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