Zusammenarbeit ist das Gebot der Stunde

Nachhaltigkeit in der Praxis - Das Interview mit Dr. Patricia Andretsch, Steuerberaterin und Leiterin des Competence Center Ärzte, ist in  Der Standard, am 29. November 2021 erschienen.

 


Die Mehrbelastung durch Covid-19 und der Fachkräftemangel sind zentrale Herausforderungen, mit denen sich der Medizin- und Pflegebereich derzeit auseinandersetzen muss. Bei vielen angehenden Ärztinnen und Ärzten führen ein kostenintensiver Ordinationsaufbau, laufender Investitionsbedarf und die Instandhaltung der bestehenden Ausstattung tendenziell zur Zurückhaltung auf dem Weg zu einer eigenen Ordination – ein Trend, der langfristig Folgen für die medizinische Versorgung in Österreich hätte bzw. der sich in ländlichen Gebieten bereits in nicht besetzten Kassenplanstellen zeigt. Die nachhaltige und gemeinsame Nutzung von Ressourcen kann auch für Medizinerinnen und Mediziner eine sinnvolle Herangehensweise an diese Herausforderungen sein. Wie dies in der Praxis aussehen kann, erläutert Dr. Patricia Andretsch, Partnerin bei BDO, die sich als Steuerberaterin auf die Begleitung von (Zahn-)Ärztinnen und Ärzten spezialisiert hat.

 

Dr. Andretsch, wird der Gedanke der Nachhaltigkeit in den Ordinationen bereits gelebt?

Definitiv! Meinen Erfahrungen nach ist Nachhaltigkeit gerade bei den Ärztinnen und Ärzten der Next Generation ein wichtiges Thema, dem sie sich sowohl aus persönlicher Überzeugung als auch aufgrund der damit einhergehenden wirtschaftlichen Vorteile widmen. Im Kleinen begegnet man Nachhaltigkeit in den Ordinationen bereits beim Kauf von Kleingeräten mit wiederaufladbaren Akkus, durch Sterilisation anstatt der Verwendung von Wegwerfmaterial oder durch Patientenumhänge und Einmalhandtücher aus Recyclingmaterial. Papierlose Buchhaltung trägt ebenso zum Umweltschutz bei wie die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Im großen Stil können sich aber vor allem verschiedene Formen der Zusammenarbeit als sehr nachhaltig erweisen, da man nicht nur Ressourcen teilt und Kosten spart, sondern auch Synergien nutzt und dadurch die persönliche Work-Life-Balance der Ärztin bzw. des Arztes fördert – ein nicht unerheblicher Faktor der Nachhaltigkeit in einem für Einzelne so fordernden Beruf.

 

Welche Formen der ärztlichen Zusammenarbeit haben sich als besonders zukunftsträchtig erwiesen?

Grundsätzlich unterscheidet man Gruppenpraxen sowie Ordinations- und Apparategemeinschaften. Ordinations- und Apparategemeinschaften würde ich salopp als "Gruppenpraxis light" bezeichnen, da sie einen sehr hohen Rahmen an Eigenständigkeit für die einzelne Ärztin bzw. den einzelnen Arzt bieten: Sie alle betreuen ihre eigenen Patientinnen und Patienten und treten nach außen hin als selbstständig auf. Zudem ist der bürokratische Aufwand im Gründungsprozess weniger zeit- und kostenintensiv. Es sind keine Bewilligungen notwendig und auch eine Eintragung im Firmenbuch ist nicht erforderlich. Jedoch bleibt die Haftung jeder Ärztin bzw. jedes Arztes weiterhin beschränkt auf die höchstpersönlich erbrachten Leistungen. Natürlich müssen sich alle im Rahmen einer Ordinations- und Apparategemeinschaften mit den Personen aus der Partnerschaft arrangieren, z.B. wenn es darum geht, eine Investition zu tätigen oder Personal einzustellen. Es wird also immer wieder Kompromisse geben, aber im Rahmen einer Ordinations- und Apparategemeinschaften profitieren alle davon, einen Großteil der Fixkosten zu teilen und gemeinsam über einen Pool an Mitarbeitenden zu verfügen.

 

Angesichts des Fachkräftemangels ist das sicher ein wichtiger Faktor?

Ein ganz entscheidender Faktor! In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder, dass qualifizierte Mitarbeitende ein rares Gut sind. Wenn sie dann gefunden wurden, ist es oft nur schwer möglich, ihnen eine Vollzeitbeschäftigung zu bieten, weil eine Auslastung von 40 Wochenstunden bei einzelnen niedergelassenen (Zahn-)Ärztinnen bzw. Ärzten oft schlicht nicht gegeben ist. Ein Teufelskreis, denn Angestellte möchten natürlich eine Vollzeitstelle und ein dementsprechendes Gehalt, um davon auch leben zu können, den Vorgesetzten hingegen entstünden höhere Personalkosten. Fähigen Mitarbeitenden einen attraktiven Arbeitsplatz mit entsprechender Auslastung und interessanten Tätigkeiten bieten zu können und sie so an das Unternehmen zu binden, ist ein ganz entscheidendes Plus von Ordinations- und Apparategemeinschaften.

 

Wie kompliziert ist die Umsetzung einer solchen Gemeinschaft?

Wie bei allen Formen der Zusammenarbeit braucht es auch hier eine vertragliche Basis – auch wenn nicht immer gefordert, empfiehlt sich eine verschriftlichte Vereinbarung, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzuhalten. Auch aus steuerlicher Sicht gilt es das Vorhaben vom Anfang bis zum Ende durchzudenken und zu strukturieren. Das Berufsrecht ist zudem auch nicht außer Acht zu lassen.

 

Welche weiteren Formen der Zusammenarbeit sind möglich?

Die Dauervertretung als unverbindliche Vereinbarung sehe ich als einen guten ersten Schritt, quasi als Vorstufe auf dem Weg zu einer Zusammenarbeit. Jobsharing ist eine attraktive Möglichkeit bei Kassenverträgen, auch wenn sie an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Diese Zusammenarbeitsform ist einerseits für den Wiedereinstieg nach der Karenz geeignet, da sich mit ihr Selbstständigkeit und Familie leichter vereinbaren lassen. Andererseits eignet sich Jobsharing gut, um den Ruhestand vorzubereiten.

 

Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit von Medizinerinnen und Medizinern bei der Vorbereitung der Pension?

Eine sehr große! Und letztlich ist es auch eine Form der Nachhaltigkeit, wenn die nachfolgende Generation das Wissen und die Errungenschaften ihrer Vorgänger weiterhin nützen kann. Umstrukturierungen, Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten oder Ordinationserweiterungen durch Partneraufnahme können sinnvolle Gedanken und Schritte für die erfahrene Generation sein, um den Weg in den irgendwann bevorstehenden Ruhestand vorausschauend zu planen. Für die Next Generation bietet die Zusammenarbeit Sicherheit, da sie in eine funktionierende Struktur einsteigt.

 

Kann es sinnvoll sein, noch vor dem Ruhestand zu investieren?

Auf dem Weg in die Pension war der Wunsch bislang vordergründig nur mehr jener, alles zu ordnen und gründlich abzuschließen. Demzufolge war die Investitionsbereitschaft eher zurückhaltend.

Neuerdings aber zeigt sich ein vermehrtes Interesse die Ordination insgesamt als Betrieb zu veräußern, vor allem bei Wahlarztpraxen, aber auch bei Kassenordinationen. Die Nachfolgegeneration sieht viele Risiken bei einem Neuanfang. Die Übernahme von bereits eingearbeiteten Mitarbeitenden und eines vorhandenen Patientenstocks wird für potenzielle Nachfolger zunehmend interessant. Unter Betrachtung dieser aktuellen Entwicklungen kann es für den Ordinationsinhaber durchaus Sinn machen, noch vor dem Ruhestand Investitionen zu tätigen und somit die Ordination aufzuwerten. Aktuell begünstigen Maßnahmenpakete des Bundes Investitionen enorm (u.a. Investitionsfreibetrag NEU, Gewinnfreibetrag, beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten etc.).

 

Welche Maßnahmen sind besonders anzuraten?

Ein möglicher Weg ist, nur den Patienten- und Mitarbeiterstock zu veräußern und die Immobilie zurückzubehalten, um sie in weiterer Folge an die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger zu vermieten.

So kann es sinnvoll sein, noch während der aktiven Ärztetätigkeit in die Immobilie zu investieren, da Reparaturarbeiten als Betriebsausgabe steuermindernd wirken. Außerdem führt dies zu einer Aufwertung der Immobilie, die sich in der Folgevermietung in einer erhöhten Rendite und passiven Einkünfte in der Pension niederschlägt.

Gleichzeitig gestaltet sich eine frisch renovierte Praxis vorteilhaft für die nachfolgende Ärztegeneration, die bei der Übernahme geringere Einstiegsinvestitionen zu tätigen hat. Der Mietaufwand sollte sich im Regelfall jedenfalls aus den laufenden Einkünften decken.

 

Dr. Andretsch, was raten Sie abschließend Ärzten und Zahnärzten, die ihren Arbeitsalltag nachhaltig gestalten möchten?

Prüfen Sie, ob eine Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten für Sie infrage kommt! Nutzen Sie Ressourcen gemeinsam und arbeiten Sie auch generationsübergreifend zusammen.

 


Dr. Patricia Andretsch, Steuerberaterin und Leiterin des Competence Center Ärzte und Freie Berufe, berät seit vielen Jahren schwerpunktmäßig Medizinerinnen und Mediziner. Sie steht Ihnen für ein kostenloses Analysegespräch gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Termin

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