Beantragung für 5. NPO-Unterstützungsfonds ab sofort möglich

Ab sofort ist die Beantragung der Förderung des 5. NPO-Fonds möglich. Anträge können bis 31.10.2022 eingereicht werden. Der Förderzeitraum bezieht sich auf das 1. Quartal 2022 (1.1. bis 31.3.2022). Die maximale Förderung beträgt EUR 200.000 und ist mit 90% des Einnahmeentfalls während des 1. Quartals 2022 gedeckelt.

 

Gefördert werden

  1. gemeinnützige Organisationen/Non-Profit Organisationen (NPO)
  2. freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
  3. Kirchen und Religionsgemeinschaften und
  4. Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen beteiligt sind („Beteiligungsorganisation“).
     

Ausgenommen von der Gewährung der Unterstützungsleistung sind 

  1. politische Parteien gemäß § 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien,
  2. Kapital- und Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften (insbesondere Bund, Länder oder Gemeinden) unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Anteile bzw. des Grund- oder Stammkapitals halten,
  3. beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors und
  4. Organisationen, denen ein Fixkostenzuschuss, ein Verlustersatz, ein Ausfallsbonus oder ein Fixkostenzuschuss 800.000 gewährt wurde.

 

Förderbare Kosten

Kosten, die ausschließlich zur Erfüllung statutengemäßer Aufgaben dienen und in mindestens eine der nachstehenden Sachverhalte fallen:

  1. Miete und Pacht
  2. Versicherungen und Lizenzkosten
  3. Zinsaufwendungen aus vertraglichen Verpflichtungen, die vor dem 1.1.2022 vereinbart wurden
  4. Steuerberatungskosten
  5. Zahlungsverpflichtungen für Buchhaltung, Jahresabschlusskosten, Marketing und Werbung
  6. Wasser, Energie und Telekommunikation
  7. Verderbliche oder saisonale Ware, sofern diese aufgrund der Covid-19-Krise mindestens 50% des Verkehrswerts verloren haben
  8. Personalkosten für Personen, die begünstigt behindert sind
  9. Covid-19-bedingte Kosten
  10. Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen

 

Förderhöhe

  1. Die maximale Förderhöhe ist mit 90% des Einnahmeausfalls gedeckelt.
  2. Die maximale Zuschusshöhe ist mit EUR 200.000 begrenzt.
  3. Gefördert werden höchstens 100% der förderbaren Kosten.
  4. Die maximale Höhe des Struktursicherungsbeitrags ist mit EUR 35.000 begrenzt. Der Struktursicherungsbeitrag ermittelt sich aus 5% der Einnahmen 2021. Zu den Einnahmen 2021 sind die Förderungen für das Jahr 2021 aus dem NPO-Fonds hinzuzuzählen. Weiters sind die Einnahmen 2021 um erhaltene Lockdown-Umsatzersatz-Förderungen 2021 zu kürzen.
  5. Förderungen unter EUR 250 werden nicht ausbezahlt.

 

 Antragstellung

Die Antragstellung für den 5. NPO-Fonds ist bis spätestens 31.10.2022 unter https://antrag.npo-fonds.at möglich.
​Anträge vom 3. und 4. NPO-Fonds müssen vor der Antragstellung für den 5. NPO-Fonds abgeschlossen sein.

 



Autor:innen:

Barbara Fahringer-Postl

+43 5 70 375 - 1381
barbara.fahringer-postl@bdo.at

 

Aleksa Stevic

+43 5 70 375 - 1806
aleksa.stevic@bdo.at

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