Änderungen zum Energiekostenzuschuss

Die Bundesregierung hat vor dem Jahreswechsel Ende 2022 mittels Pressemitteilung wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Energiekostenzuschuss bekanntgegeben, indem einerseits der Förderzeitraum des bereits bestehenden Energiekostenzuschuss 1 ausgedehnt und andererseits ein neuer Energiekostenzuschuss 2 eingeführt werden soll. 
 

Verlängerung Energiekostenzuschuss 1: 

Als ursprünglicher Förderzeitraum des bestehenden Energiekostenzuschuss 1 war der Zeitraum Februar bis September 2022 vorgesehen. Nach Information der Bundesregierung soll dieser Förderzeitraum nun auf das 4. Quartal von Oktober bis Dezember 2022 ausgedehnt und zusätzlich für diesen Zeitraum in der Basisstufe 1 die Förderung von Dampf miteinbezogen werden. Für den verlängerten Antragszeitraum des Energiekostenzuschuss 1 soll eine eigene Antragsphase vorgesehen werden. Die konkrete Umsetzung der Vorankündigung von Seiten der Bundesregierung bleibt dabei abzuwarten.

 

Einführung Energiekostenzuschuss 2: 

Für den Förderzeitraum 1.1.bis 31.12.2023 soll ein neuer Energiekostenzuschuss 2 eingeführt werden, wobei für diesen Zeitraum pro Unternehmen Zuschüsse von EUR 3.000 bis 150 Mio. ausbezahlt werden sollen. Die Antragstellung soll dabei analog zum Energiekostenzuschuss 1 über den aws-Fördermanager erfolgen.

Im Rahmen des Energiekostenzuschuss 2 sind 5 Förderstufen vorgesehen, wobei in den ersten beiden Stufen bis zu einer maximalen Fördersumme von EUR 4 Mio. im Gegensatz zum aktuell bestehenden Energiekostenzuschuss 1 die Voraussetzung des Nachweises einer Energieintensität entfällt. Darüber hinaus soll im Rahmen des Energiekostenzuschuss 2 die Förderintensität in der Stufe 1 von 30% auf 60% und in der Stufe 2 von 30% auf 50% erhöht werden. Auch der Umfang der förderfähigen Energieformen soll erweitert werden, indem etwa in Stufe 1 neben Strom, Erdgas und Treibstoffen zusätzlich auch Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl förderfähig sein soll. Nähere Details sind folgender, von Seiten der Bundesregierung veröffentlichten Übersicht zu entnehmen:

 

Stufe

Unter- und Obergrenze in EUR/pro Jahr

Förder-
intensität (in %)

Berechnungs-
formel

Verbrauchs-
menge (gefördert)

Energie-
arten

1

3.000 – 2 Mio.

0%

Förderung
der Mehrkosten

100% von 2021

Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) Dampf, Heizöl etc.

2

2 Mio. – 4 Mio.

0%

Förderung des 1,5fach
übersteigenden Preises

70% von 2021

 

Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)

3

4 Mio. – 50 Mio.

3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022

Förderung des 1,5fach
übersteigenden Preises

70% von 2021

Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)

4

50 Mio. – 150 Mio.

3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022

Förderung des 1,5fach
übersteigenden Preises

70% von 2021

Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)

5

NEU

4 Mio. – 100 Mio.

0%

Förderung des 1,5fach
übersteigenden Preises

70% von 2021

Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)

 



Wir dürfen darauf hinweisen, dass sich es sich bei den dargestellten Informationen vorläufig noch um nicht rechtsverbindliche Vorankündigungen von Seiten der Bundesregierung handelt und für belastbare Aussagen der Gesetzgebungsprozess sowie das finale Vorliegen der endgültigen Richtlinien abzuwarten bleibt.

 

 

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