Verlängerung der Frist zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Mit der Covid-19-Gesetzgebung wurden die gesetzlichen Fristen der Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verlängert. Nun wurden diese Fristen ein weiters Mal verlängert.

Im 1. und 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz sowie dem gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetz (BGBl I Nr 246/2021) wurden die Fristen zur Aufstellung sowie Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verlängert. Diese Ausweitung schloss in ihrer alten Fassung Stichtage bis zum 30.9.2021 mit ein. Gesellschaften mit Bilanzstichtag zwischen 01.10.2021 und 31.12.2021 mussten ihren Jahresabschluss einheitlich bis 30.06.2022 aufstellen. Die Offenlegungsfrist für Bilanzstichtage zwischen dem 01.10.2021 und dem 31.12.2021 endete einheitlich am 30.09.2022.

 

Mit der Änderung des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes, des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes und des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (BGBl I Nr 72/2022) wurde erneut eine Verlängerung der Erleichterungen hinsichtlich der Fristen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses normiert (BGBl I Nr 72/2022).

Die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse bis zum Bilanzstichtag 31.12.2021 verlängert sich demnach von 9 auf 12 Monate, die Aufstellungsfrist von 5 auf 9 Monate. Nach dem Vorbild der bisherigen Regelungen betreffend die Verlängerung der Fristen wurde eine Einschleifregelung für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2021 beschlossen. So gilt beispielsweise für den Bilanzstichtag 31.3.2022 eine Aufstellungsfrist von 6 Monaten, während für die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch bereits die herkömmliche Frist von 9 Monaten gilt.

Folgende Tabelle zeigt die aktuellen Aufstellungs- und Offenlegungsfristen:

Stichtag

Aufstellungsfrist

Offenlegungsfrist

30.9.2021 30.6.2022 (9 Monate) 30.9.2022 (12 Monate)
31.10.2021 31.7.2022 (9 Monate) 31.10.2022 (12 Monate)
30.11.2021 31.8.2022 (9 Monate) 30.11.2022 (12 Monate)
31.12.2021 30.9.2022 (9 Monate) 31.12.2022 (12 Monate)
31.1.2022 30.9.2022 (8 Monate) 31.12.2022 (11 Monate)
28.2.2022 30.9.2022 (7 Monate) 31.12.2022 (10 Monate)
31.3.2022 30.9.2022 (6 Monate) 31.12.2022 (9 Monate)
30.4.2022 30.9.2022 (5 Monate) 31.1.2023 (9 Monate)

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