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Steuerpflicht bei Grundstücksveräußerungen aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer KöR

16 Jänner 2019

Petra Simonis-Ehtreiber, Director, Prokuristin |

Veräußert eine Gemeinde Grundstücke, die nicht einem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, tätigt sie eine „private Grundstücksveräußerung“ iSd § 30EstG 1988.  Diese Grundstücksveräußerungen unterliegen der Immobilienertragsteuer.

Der Bundesfinanzgerichtshof vertrat die Ansicht, dass die Veräußerung von Grundstücken, die dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugehörig waren, keine private Grundstücksveräußerung darstellt und der Verkauf nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Dieser Grundstücksverkauf sei nicht zu besteuern.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes liegt jedoch auch bei der Veräußerung von Grundstücken, die dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugehörig waren, eine private Grundstücksveräußerung vor, welche der Immobilienertragsteuer unterliegen.