Jobrad – Vorteile für Gemeinden als Arbeitgeber und Beitrag zum Klimaschutz

Seit geraumer Zeit wird verstärkt Werbung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen (u.a. E-Bike) für Mitarbeiter:innen gemacht. Zusätzlich wird die zunehmende E-Mobilität unter dem Stichwort "Ökologisierung durch E-Fahrzeuge" politisch angestrebt. Vor diesem Hintergrund können Gemeinden ihren Mitarbeiter:innen ein Dienstrad zur Verfügung stellen, das diese auch privat nutzen können. Hierfür erfolgt entweder eine abgabenwirksame Gehaltsumwandlung oder ein monatlicher Nutzungsbeitrag ist an die Gemeinde zu zahlen. Dieser wird dann vom Nettobetrag über die Gehaltsabrechnung abgezogen. Wird das Jobrad vollkommen kostenlos zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, ist ein Nachweis über eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung durch Dienstfahrten zu erbringen.

Vorteil:

Die Gemeinden erwerben die Fahrräder (E-Bike, Fahrräder ohne E-Antrieb und auch Transporträder sind möglich) teils zu günstigeren Konditionen als sie im Einzelhandel von Verbraucher:innen erworben werden könnten und stellen diese ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Ein (anteiliger) Vorsteuerabzug ist auf Basis der konkreten Tätigkeit der Mitarbeiter:innen in der Gemeinde zu überprüfen. Nach dem Ablauf der Abschreibungsdauer besteht für Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, das Fahrrad von der Gemeinde zum Restwert zu erwerben.

Abgesehen vom Beitrag zum Klimaschutz hat das Jobrad jenen Vorteil, dass die Zurverfügungstellung eines solchen Fortbewegungsmittels zur Gänze sachbezugsbefreit ist – unabhängig davon, ob es sich dabei um ein E-Fahrrad oder Fahrrad handelt. Für die Gemeinde als Arbeitgeber bieten sich noch zusätzliche Förderungen an. Gerne sind wir bei der Umsetzung dieses Mitarbeiter:innenbenefits in Ihrer Gemeinde behilflich.

 


 

Autorin:

Bernadette Dembinski

+43 5 70 375 - 8714
bernadette.dembinski@bdo.at

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