Nutzungsdauer Photovoltaikanlagen – Steuerrechtliche Bestimmung versus VRV 2015
26 September 2022
Bitte beachten Sie: Für die steuerliche Gewinnermittlung von Photovoltaikanlagen ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren laut BMF Erlass vom 24.2.2014 BMF-010219/0488-VI/4/2013 heranzuziehen. Im Hinblick auf die Anwendung der VRV 2015 Bestimmungen kann es hier zu einer Abweichung kommen.
Autorin:
Michaela Loske-Vittorelli
+43 5 70 375 - 8507
[email protected]