ENERGIEABGABENVERGÜTUNG FÜR DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN?
08 April 2016
Seit 1.2.2011 können bekanntlich nur mehr Produktionsbetriebe eine Energieabgabenvergütung beantragen. Auf Initiative des Bundesfinanzgerichtes hat sich nun der EuGH damit befasst, ob der Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen (wie z.B. Hotels, Wäschereien) ab dem 1.2.2011 aus formalen unionsrechtlichen Gründen überhaupt nicht in Kraft getreten ist. Vor kurzem wurde bekannt, dass auch der Generalanwalt in den Schlussanträgen diese unionsrechtlichen Bedenken teilt. Auch wenn die endgültige Entscheidung des EuGH noch aussteht, sollten Dienstleistungsunternehmen vorsorglich wieder einen Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen. Da die Frist dafür 5 Jahre beträgt, kann für das ganze Jahr 2011 noch ein Antrag bis 31.12.2016 eingebracht werden. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.