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Änderungen zu IFRS 15

20 April 2016

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. April 2016 Änderungen zu IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden veröffentlicht. Die Änderungen betreffen Klarstellungen hinsichtlich der Anwendung der Grundprinzipien sowie Erleichterungen bei der Erstanwendung von IFRS 15. Die Änderungen wurden von der Transition Resource Group (TRG) vorgeschlagen, die gemeinsam von IASB und dem US-amerikanischen Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) eingerichtet wurde, um Unternehmen bei der Implementierung von IFRS 15 zu unterstützen.   

Die Änderungen enthalten Klarstellungen zu den folgenden Punkten:  

  • Identifizierung einer Leistungsverpflichtung in einem Vertrag   
  • Bestimmung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder Agent auftritt 
  • Bestimmung, ob Umsatzerlöse aus der Erteilung von Lizenzen zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfasst werden   

Die Änderungen enthalten weiters Erleichterungen für Unternehmen zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 15 betreffend die rückwirkende Anwendung des Standards. Die Änderungen sind ebenso wie IFRS 15 erstmalig ab 1.1.2018 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich eines EU-Endorsements (ausstehend) erlaubt.