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EINFRIEREN DER RICHTWERTE FÜR MIETEN

08 April 2016

Unter der klingenden Bezeichnung „2. Miet­rechtliches Inflationslinderungsgesetz“ hat der Gesetzgeber die mit 1.4.2016 vorgesehene Indexanpassung der mietrechtlichen Richtwerte wieder einmal sistiert. Auf Grund dieser Geset­zesänderung gelten die bisherigen Richtwerte unverändert bis zum 31.3.2017 weiter. Die bereits seit 1.4.2014 anwendbaren Richtwerte je m² Wohnnutzfläche (Werte in Euro) betragen daher weiterhin:

 

Euro

Burgenland

4,92

Kärnten

6,31

Niederösterreich

5,53

Oberösterreich

5,84

Salzburg

7,45

Steiermark

7,44

Tirol

6,58

Vorarlberg

8,28

Wien

5,39


Die nächste Erhöhung der Richtwerte soll plan­gemäß mit 1.4.2017 und dann wieder alle zwei Jahre erfolgen. Die Richtwerterhöhung per 1.4.2017 wird dann auf Basis der Veränderung des Durchschnitts des Jahres 2013 zum Durch­schnitt des Jahres 2016 des VPI 2013 errechnet werden – wenn dem Gesetzgeber bis dahin nicht was Anderes in den Sinn kommt.