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Höchstgerichtliche Entscheidungen (Auszug)

13 Juni 2016

VwGH zur Teilwertabschreibung in der Gruppe

Wird in der Unternehmensgruppe ein Großmut­terzuschuss an eine nicht gruppenzugehörige Enkelgesellschaft geleistet, stellt sich die Frage, ob und wer eine Teilwertabschreibung geltend machen kann. Teilwertabschreibungen sind bei Einlagen in mittelbar verbundene Kör­perschaften bei der Zwischenkörperschaft zur Vermeidung einer doppelten Verlustberücksich­tigung nicht zulässig. Im Verhältnis Gruppen­träger - Zwischenkörperschaft ist im Rahmen des Gruppenbesteuerungsregimes eine Teilwert­abschreibung ebenfalls ausgeschlossen. Der UFS kam zum Schluss, dass eine Regelungs­lücke vorliegt, und die Teilwertabschreibung bei der Zwischenkörperschaft steuerlich berück­sichtigt werden kann. Auch der VwGH musste sich auf Grund der Amtsrevision des Finanz­amtes mit dem Sachverhalt beschäftigen. Der VwGH folgte in seiner Entscheidung aber nicht dem UFS, sondern folgerte, dass der zuschuss­gewährende Gruppenträger die Wertminderung insoweit steuerlich geltend machen kann, als diese Wertminderung darauf zurückzuführen ist, dass die gruppenzugehörige Zwischengesell­schaft ihrerseits einen Wertverlust aus der Beteiligung an der nicht gruppenzugehörigen Gesellschaft erleidet. Dabei muss die Wertmin­derung jenen Teil der von der Zwischengesell­schaft aktivierten Anschaffungskosten betref­fen, der aus dem durchgeleiteten (Großmutter-)Zuschuss resultiert.