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TERMIN 30.6.2016: Vorsteuervergütung - Drittland

08 April 2016

Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6.2016 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern für das Jahr 2015 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt einge­bracht werden (Formular U5 und bei erstma­li­ger Antragstellung auch ein Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem An­trag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unter­nehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2016 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2015.