Europäische Kommission übernimmt IFRS 15
30 September 2016
Die Europäische Kommission übernimmt mit der Verordnung (EU) 2016/1905 vom 22. September 2016 den neuen Standard für Umsatzerlöse in europäisches Recht. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ist erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Umsatzerlöse sowie die Interpretationen IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC 31. IFRS 15 wendet ein einheitliches Modell zur Erlösrealisierung für alle Arten von Verträgen mit Kunden an, sieht verbesserte Leilinien vor und erweitert die erforderlichen Angaben.
Die Verordnung kann hier abgerufen werden.