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VwGH zur Verschmelzung des Gruppenträgers

10 Oktober 2016

Seit der Einführung der Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 ist fraglich, ob eine Up-Stream-Ver­schmelzung eines Gruppenträgers auf eine grup­penfremde Körperschaft zur Beendigung der Unternehmensgruppe führt oder ob die Grup­penträgereigenschaft im Wege der Gesamt­rechtsnachfolge auf die aufnehmende Körper­schaft übergeht. Nunmehr hat der VwGH die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt und ent­schieden, dass die Verschmelzung des Grup­penträgers auf eine gruppenfremde Gesell­schaft stets zur Beendigung der Unternehmens­gruppe führt.