10 Februar 2020
Großbritannien ist mit 1.2.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor, in der Großbritannien Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion bleibt und weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. Somit ergeben sich daraus vorerst keine steuerlichen Änderungen.
Das BMF hat aktualisierte Informationen zum Thema Brexit veröffentlicht. https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/brexit.html https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/brexit/steuern-brexit.html
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