Steuersplitter
01 September 2020
Änderung der Gastgewerbepauschalierung
Wir haben über die Erweiterungen der Pauschalierungsmöglichkeiten in der Gastronomie bereits berichtet (siehe: https://www.bdo.at/de-at/publikationen/2020/corona-hilfspaket-fur-die-gastronomie). In der endgültigen Verordnung ist die Einschränkung auf Betriebe mit mindestens zehn Sitzplätzen in geschlossenen Räumlichkeiten weggefallen. Daher kann die geänderte Pauschalierungsverordnung nun von allen Gastronomiebetrieben (somit auch z.B. von Würstelständen, etc.) für die keine Buchführungspflicht besteht und deren Vorjahresumsatz EUR 400.000 nicht überschritten hat, für die Gewinnermittlung ab dem Jahr 2020 in Anspruch genommen werden.
USt-Steuerfreiheit für Atemschutzmasken ist ausgelaufen
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0% für die Lieferungen von Atemschutzmasken war für den Zeitraum 13.4.2020 bis 31.7.2020 begrenzt. Ab 1. August 2020 gilt daher wieder der Normalsteuersatz von 20%.
BMF-Info zu 5%igen USt-Satz in der Gastronomie
Das BMF hat in einem Schreiben an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu ergänzenden Fragen i.Z.m. der Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie Stellung genommen. Klargestellt wurde hier, dass der pauschale Vorsteuerabzug für die pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder weiterhin mit 10% vorgenommen werden kann.
Befreiung von Lohnnebenkosten für Covid-19-Prämien
Der Nationalrat hat am 9.7.20201 zusätzlich eine Befreiung der Covid-19-Prämien vom Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer beschlossen. Allerdings ist die Bestätigung durch den Bundesrat derzeit noch offen. Die finale Gesetzwerdung wird sich – aufgrund von Unstimmigkeiten zu gleichzeitig geplanten Änderungen im Epidemiegesetz – verzögern. Da keine Inkrafttretensbestimmung für die Befreiung vorgesehen ist, wird sie erst nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wirksam.
Erhöhte Familienbeihilfe im September 2020
Die Familienbeihilfe erhöht sich für den September 2020 um eine Einmalzahlung von EUR 360 für jedes Kind. Die indexierten Beträge für Kinder, die sich in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten, wurden mit Verordnung BGBl II 366/2020 vom 19.8.2020 veröffentlicht.
1) 337 der Beilagen XXVII.GP