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Kinderbetreuungsgeld neu ab 01.03.2017

27 Juni 2017

Für Geburten nach dem 28.02.2017 kommt es zu einer Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (Kinderbetreuungsgeldgesetz idF BGBl I 53/2016)  mit noch mehr Flexibilität für die frisch gebackenen Eltern. Es besteht für Eltern die Möglichkeit, aus zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen: das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Die Entscheidung für ein System ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen, bindet auch den zweiten Elternteil und kann nur binnen 14 Tagen gewechselt werden.

 

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Die Bezugsdauer kann zwischen 365 Tagen bis zu 851 Tagen (28 Mo­nate) für einen Elternteil oder zwischen 456 Tagen (15 Monate) bis zu 1.063 Tagen (35 Monate) ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile beantragt werden. Bei der Variante mit 365 Tagen beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 Euro täglich, in der längsten Variante 14,53 Euro täglich. Bei annähernd gleicher Aufteilung zwischen den Eltern gebührt ein Partnerschaftsbonus als Einmalzahlung von insgesamt 1.000 Euro. Jedem Elternteil sind 20 % der Gesamtdauer unübertragbar vorbehalten, das sind in der kürzesten Variante 91 Tage, welche der Kinderbetreuung gewidmet werden.

Ein Zuverdienst von bis zu 16.200 Euro jährlich bzw. bis zu 60 % der Letzteinkünfte ist möglich.

 

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist primär konzipiert für Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. Sie erhalten in dieser Zeit einen Einkommensersatz von 80 % der Letzteinkünfte, max 66 Euro täglich (das sind rund 2.000 Euro p.M.). Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kommt längstens für 365 Tage an einen Elternteil  oder für 426 Tage (14 Monate) an beide Eltern zur Auszahlung, wobei jedem Elternteil 61 Tage der Anspruchsdauer unübertragbar vorbehalten sind.

Die Zuverdienstgrenze im einkommensabhängigen System beträgt 6.800 Euro (ab 2017) jährlich.

 

Tipp: Wer jetzt den Überblick verloren hat oder unterschiedliche Optionen durchrechnen will, findet einen KBG-Online-Rechner unter http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen.