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Wirtschaftliches Eigentümerregister Gesetz – Neuerungen

03 Juli 2019

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer besteht nunmehr seit mehr als einem Jahr. Die Erstmeldungen für bestehende Rechtsträger sind hoffentlich im August des Vorjahres erfolgreich und richtig abgeschlossen worden. Es muss jedoch eine laufende Kontrolle darüber erfolgen, ob die an das Register gemeldeten Informationen noch aktuell sind. 

Für seit Mai 2018 neu gegründete Rechtsträger muss innerhalb von vier Wochen ab Eintragung in das Firmenbuch eine Meldung an das Register erfolgen. Eine Änderung bei den zu meldenden Informationen (insbesondere Gesellschafterwechsel) ist ebenfalls binnen vier Wochen ab Kenntnis durchzuführen. Verletzungen der Meldepflicht werden als Finanzvergehen geahndet. Bei Vorsatz drohen Geldstrafen bis zu EUR 200.000, bei grober Fahrlässigkeit bis zu EUR 100.000. Neben den verantwortlichen Personen (Leitungsorgane) können auch Rechtsträger selbst bestraft werden. 

Seit Jänner 2019 ist es auch möglich, bei Einmalbegünstigten das Kalenderjahr der Zuwendung anzugeben. Einmalbegünstigte sind Personen, die nur eine einmalige Zuwendung über EUR 2.000 pro Kalenderjahr erhalten. 

Die Meldeformulare wurden Ende März 2019 auf ein neues, modernes Design umgestellt.