Höchstgerichtliche Entscheidungen
17 September 2019
VwGH zu DB-Pflicht von minderheitsbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH
Jüngst hat der VwGH entschieden, dass Rechtsanwälte, die minderheitsbeteiligte Geschäftsführer ohne Sperrminorität einer Rechtsanwalts-GmbH sind, keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 25 EStG beziehen und deshalb auch kein Dienstgeberbeitrag gem. § 41 FLAG zu entrichten ist (VwGH 17.10.2018, Ra 2017/13/0051). Dabei stützt sich der VwGH auf die gesetzliche Weisungsfreistellung von Rechtsanwälten gem. § 21c Z 10 RAO. Darin wird normiert, dass die Ausübung des Mandats durch den der Gesellschaft angehörigen Rechtsanwalt nicht an eine Weisung oder eine Zustimmung der Gesellschafter (Generalversammlung) gebunden ist. Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um eine gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmung i.S.d. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG.
VwGH: Präzisierung der Fremdvergleichsrechtsprechung in der Umsatzsteuer
Der VwGH hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine unternehmerische Tätigkeit in der Umsatzsteuer präzisiert (VwGH 28.5.2019, Ra 2017/15/0062). Eine Verpachtung zu einem fremdunüblich niedrigen Entgelt ist dann anzuerkennen, wenn kein offensichtlicher Bezug zur privaten Lebensführung eines Beteiligten besteht. Für Rechtsbeziehungen in der Unternehmerkette, bei denen ohnedies der Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug gegenübersteht, geht der VwGH auf Distanz zu der Beweisregel bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen.