Registrierkasse: Was ist bis zum 31.12.2017 und 15.2.2018 zu tun?
12 Dezember 2017
Seit 1.4.2017 ist die manipulationssichere Registrierkasse in Betrieb. Die Sicherheitseinrichtung und die Kasse waren bei Inbetriebnahme beim Finanzamt anzumelden. Mit Hilfe des auf dem sogenannten „Startbeleg“ (der erste Beleg nach Umrüstung der Kasse) aufgedruckten QR-Codes wurde über die BMF Belegcheck-App nach Eingabe des individuellen Authentifizierungscodes der Startbeleg geprüft. Mit Erscheinen des grünen Häkchens war die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert.
Zum 31.12.2017 ist nun erstmalig ein Jahresbeleg zu erstellen (Schritt 1) und zu prüfen (Schritt 2).
Schritt 1: Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2017 den Jahresbeleg herstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren. Wenn Ihre Registrierkasse den Jahresbeleg elektronisch erstellt und über das Registirerkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt, kann auf den Ausdruck und die Aufbewahrung verzichtet werden. Nicht zu vergessen ist die Sicherung auf einen externen Datenträger!
Schritt 2: Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice ist bis zum 15.2.2018 Zeit.