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Vorschau auf das Jahr 2018

12 Dezember 2017

SV-Werte 2018

Nachstehend finden Sie eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2018. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der TAX NEWS des Jahres  2018.

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

5.130,00 EUR

Höchstbeitragsgrundlage  Sonderzahlungen

jährlich

10.260,00 EUR

Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG

monatlich

5.985,00 EUR

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich

438,05 EUR

  • Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung beträgt 128 EUR im Jahr 2018 (2017: 124 EUR).

Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2018

Sachbezug

Fahrzeugtyp

CO2-Wert

max pm

Vorsteuerabzug

2%

alle PKW und Hybridfahrzeuge

über 124 g/km

960,00 EUR

nein

1,5%

ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

Anschaffung:

in 2019: bis 121 g/km

in 2020: bis 118 g/km

in 2017: bis 127 g/km

in 2016: bis 130 g/km

 

720,00 EUR

nein

0%

Elektroautos

 

 0,00 EUR

ja

Sachbezugswerte für Zinsersparnis

Übersteigt ein Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 EUR, dann ist ab 1.1.2018 die Zinsenersparnis mit 0,5 % (2016-2017:1 %) abzüglich der vom Arbeitnehmer be­zahlten Zinsen als Sachbezug anzusetzen.

Dienstwohnungen

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab 1.4.2017 angepasst. Daher erhöht sich  der Sachbezug für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche ab 1.1.2018 wie folgt:

Euro/m²

Bgld

Kärnten

Slbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

ab 2018

5,09

6,53

5,72

6,05

7,71

7,70

6,81

8,57

5,58

bis 2017

4,92

6,31

5,53

5,84

7,45

7,44

6,58

8,28

5,39

Ist der um ein Viertel gekürzte fremdübliche Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus obigen Werten ergebende Sachbezug, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.

Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Werden die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% vorzunehmen. Werden die Heizkosten ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von 0,58 EUR pro m² anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag.

Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) einschließlich der vom Arbeitgeber getragenen Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.

Unterhaltsleistungen – Regelbedarfsätze für 2018

Ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 EUR (für das 2. Kind 43,80 EUR und für jedes weitere Kind 58,40 EUR) steht zu, wenn Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet werden. Der Anspruch besteht nur, wenn sich die Kinder in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten. Der Unterhaltsabsetzbetrag kann nur für jene Monate geltend gemacht werden, in denen der volle Unterhalt geleistet wurde. In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfsätze bezahlt werden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1.7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2018 heranzuziehen.

Kindesalter in Jahren

0-3 J

3-6 J

6-10 J

10-15 J

15-19 J

19-28 J

Regelbedarfssatz 2018

204 EUR

262 EUR

337 EUR

385 EUR

454 EUR

569 EUR

Regelbedarfssatz 2017

200 EUR

257 EUR

331 EUR

378 EUR

446 EUR

558 EUR

Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor, muss die empfangsberechtigte Person eine Bestätigung vorlegen, aus der das Ausmaß des vereinbarten Unterhalts und das Ausmaß des tatsächlich bezahlten Unterhalts hervorgehen. In allen Fällen steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die von den Gerichten angewendeten sogenannten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Wenn Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag besteht, ist seit 2016 von Amts wegen ein Kinderfreibetrag von 300 EUR zu berücksichtigen.

Familienbeihilfe

Eine im Jahr 2014 beschlossene weitere Erhöhung der Familienbeihilfe tritt mit 1.1.2018 in die letzte Phase. Die Familienbeihilfe ab 1.1.2018 beträgt:

Familienbeihilfe für ein Kind

seit 1.1.2016

ab 1.1.2018

0 - 2 Jahre

111,80 EUR

114,00 EUR

3 - 9 Jahre

119,60 EUR

121,90 EUR

10 - 18 Jahre

138,80 EUR

141,50 EUR

ab 19 Jahre (bis max 24 Jahre)

162,00 EUR

165,10 EUR

Zuschlag bei Behinderung

152,90 EUR

155,90 EUR

Erhöhungsbeträge für jedes Kind, wenn die FBH für mehrere Kinder bezahlt wird:

für 2 Kinder

6,90 EUR

7,10 EUR

für 3 Kinder

17,00 EUR

17,40 EUR

für 4 Kinder

26,00 EUR

26,50 EUR

für 5 Kinder

31,40 EUR

32,00 EUR

für 6 Kinder

35,00 EUR

35,70 EUR

für jedes weitereKind

51,00 EUR

52,00 EUR

Schulstartgeld

 100 EUR einmalig im September für alle 6-15 Jährigen

Mehrkindzuschlag

 20 EUR / Monat ab dem 3. Kind
 (Familieneinkommen unter 55.000 EUR)

Sonstige Werte 2018

  • Erhöhte Forschungsprämie ab 1.1.2018

Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2018 beginnen, erhöht sich die Forschungsprämie von bisher 12 % auf 14 %. Für Wirtschaftsjahre 2017/2018 ist die Bemessungsgrundlage aliquot den Monaten 2017 und 2018 zuzuordnen.

  • Wohnbauförderungsbeitrag

Der Wohnbauförderungsbeitrag wird ab 1.1.2018 zur Landesabgabe. Nach derzeitigem Wissenstand ist von einer unveränderten Höhe für alle Bundesländer mit 1 % (DG/DN jeweils 50%) auszugehen.

  • Senkung Dienstgeberbeitrag (DB) ab 1.1.2018

Der Dienstgeberbeitrag (DB) wird ab 1.1.2018 von 4,1 % auf 3,9 % abgesenkt.

Vereinfachte GmbH-Gründung ab 2018

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurde die Möglichkeit eröffnet, dass eine GmbH mit nur einem Gesellschafter, der zugleich einziger Geschäftsführer ist, ab 1.1.2018 vereinfacht gegründet werden kann. Bei dieser vereinfachten Gründung kann auf eine standardisierte Errichtungserklärung (mit definiertem Inhalt) zurückgegriffen und die GmbH ohne Beiziehung eines Notars via Bürgerkarte bzw Handysignatur über das Unternehmensserviceportal (USP) registriert werden. Ein Kreditinstitut hat anlässlich der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage die Identität des Geschäftsführers und Gesellschafters festzustellen und zu überprüfen. Die Musterzeichnung des Geschäftsführers hat ebenfalls vor dem Kreditinstitut zu erfolgen. In der Folge hat das Kreditinstitut die Bankbestätigung, eine Kopie des Lichtbildausweises sowie der Musterzeichnung auf elektronischem Weg dem Firmenbuch zu übermitteln.

Quotenregelung im Aufsichtsrat ab 1.1.2018

Mit dem Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen wurde die Verpflichtung eingeführt, dass in nach dem 1.1.2018 gewählten Aufsichtsräten unter bestimmten Voraussetzungen mindestens 30 % Frauen (aber auch mindestens 30 % Männer) vertreten sein müssen. Betroffen von der Neuregelung sind börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Aufsichtsrat mindestens 6 Kapitalvertreter umfasst. Überdies muss der Frauen- respektive Männeranteil in der Belegschaft über 20 % liegen.

Sowohl Kapital- als auch Arbeitnehmer-Vertreter müssen die Quote getrennt erfüllen (Arbeitnehmer-Vertreter  aber erst, wenn sie mit drei Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten sind). Es ist zu runden, das heißt, von sechs Kapitalvertretern müssen mindestens zwei Frauen bzw Männer sein. Die Quotenregelung gilt für Wahlen bzw. Entsendungen in den Aufsichtsrat ab 1.1.2018. Als Sanktion für die Nichterfüllung der Quote bleibt das Aufsichtsratsmandat unbesetzt.