FAMILIENBONUS PLUS
18 Dezember 2018
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er steht ab 1.1.2019 dann zu, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus Plus richtet sich nach dem Alter des jeweiligen Kindes und staffelt sich wie folg: Er beträgt pro Kind
- EUR 125 monatlich (= EUR 1.500 jährlich) bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
- EUR 41,67 monatlich (= EUR 500 jährlich) nach Vollendung des 18. Lebensjahres, solange für das Kind Familienbeihilfe gebührt.
Für Kinder, die nicht im Inland sondern im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz leben, werden der Familienbonus Plus und der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag
an das Preisniveau des Wohnsitzstaates der Kinder angepasst. Für in Drittstaaten lebende Kinder gebührt kein Familienbonus Plus.
Der Familienbonus Plus ersetzt den Kinderfreibetrag und den Abzugsposten für Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Weiterhin als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind Aufwendungen für Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes mit einem Pauschalbetrag von EUR 110 je Monat in Berufsausbildung.
Um den Familienbonus Plus ab 1.1.2019 bereits in der laufenden Gehaltsabrechnung geltend machen zu können, ist das neu gestaltete Formular E 30 auszufüllen und dem Arbeitgeber vorzulegen. Dabei ist die allfällige Aufteilung auf Partner bzw. Unterhaltsverpflichtetem im Ausmaß von je 50% oder die alleinige Geltendmachung im Ausmaß von 100% anzugeben. Grundsätzlich bleibt auch die Möglichkeit, den Familienbonus Plus im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung geltend zu machen.
Bei überwiegender Tragung der Kinderbetreuungskosten besteht bis 2021 auch die Möglichkeit einer 90/10-Aufteilung. Diese Variante kann jedoch nur bei der Veranlagung geltend gemacht werden.