Newsletter:

Vorschau auf das Jahr 2019 – WICHTIGE WERTE

18 Dezember 2018

Sozialversicherungswerte 2019

HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE

monatlich

5.220,00 EUR

HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE SONDERZAHLUNGEN

jährlich

10.440,00 EUR

HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE FREIE DN OHNE SZ, GSVG, BSVG

monatlich

6.090,00 EUR

GERINGFÜGIGKEITSGRENZE

monatlich

446,81 EUR

UNFALLVERSICHERUNG (GSVG)

monatlich 9,79 EUR

UNFALLVERSICHERUNG (GSVG)

monatlich 117,48 EUR
AUFLÖSUNGSABGABE BEI DG-KÜNDIGUNG/EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG  (LETZTMALIG IN 2019) PRO DN 131,00 EUR

 

Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2019

Sachbezug

Fahrzeugtyp

CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung 1

max. pm

Vorsteuerabzug

2%

alle PKW und Hybridfahrzeuge

über 121 g/km

960,00 EUR

nein

1,5%

ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

Anschaffung in

2016: bis 130 G/KM
2017: bis 127 G/KM 2018: bis 124 G/KM 2019: bis 121 G/KM

720,00 EUR

nein

0%

Elektroautos

 

 0,00 EUR

ja

1  Für ab dem 1.9.2018 erstmalig in der EU zugelassene Fahrzeuge wird der Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren anstelle des bisherigen NEFZ-Verfahrens ermittelt, was im Schnitt einen um ca 20% höheren Verbrauchswert ergibt. Daraus resultieren 2019 noch keine Änderungen für die Sachbezugswerte oder die Normverbrauchsabgabe. Bis Ende 2019 erfolgt eine Rückrechnung von WLTP auf NEFZ mit Hilfe des von der EU-Kommission veröffentlichten Kalkulators.


Sachbezugswert für Zinsersparnis
Gegenüber dem Vorjahr unverändert ist 2019 die Zinsersparnis für einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen, die den Betrag von EUR 7.300 übersteigen. Sie ist daher mit 0,5% als Sachbezug anzusetzen.


Sachbezugswerte für Dienstwohnungen
Für das Jahr 2019 gelten unverändert folgende Sachbezugswerte für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche

 

Bgld

Kärnten

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

EUR/M²

5,09

6,53

5,72

6,05

7,71

7,70

6,81

8,57

5,58

 

Ist der um ein Viertel gekürzte fremdübliche Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus obigen Werten ergebende Sachbezug, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.
Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Werden die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% vorzunehmen. Werden die Heizkosten vom Arbeitgeber übernommen, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von EUR 0,58 pro m² anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag.
Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) einschließlich der vom Arbeitgeber getragenen Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.

Für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen bis zu 30 m² ist kein Sachbezug bzw bei einer Wohnungsgröße zwischen 30 m² und 40 m² ein um 35% reduzierter Sachbezug anzusetzen, wenn diese Wohnung nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet.

Unterhaltsabsetzbetrag – Regelbedarfsätze für 2019
Ein Unterhaltsabsetzbetrag von EUR 29,20 (für das 2. Kind EUR 43,80 und für jedes weitere Kind EUR 58,40) steht zu, wenn Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet werden. Der Anspruch besteht nur, wenn sich die Kinder in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten. In  Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfsätze bezahlt werden.

Kindesalter in Jahren

0-3

3-6 6-10 10-15 15-19

19-28

Regelbedarfssatz 2019

  EUR 208

EUR 267

EUR 344

EUR 392

EUR 463

EUR 580

 

Unterhaltsabsetzbetrag
Die Familienbeihilfe beträgt im Jahr 2019 unverändert gegenüber dem Vorjahr für in Österreich lebende Kinder:

.

FAMILIENBEIHILFE FÜR EIN KIND 2019

 

ERHÖHUNGSBETRAG FÜR JEDES KIND, WENN FÜR MEHRERE KINDER FBH BEZAHLT WIRD:

0-2 JAHRE

EUR 114,00

FÜR 2 KINDER

EUR   7,10

3-9 JAHRE

EUR 121,90 FÜR 3 KINDER EUR 17,40

10-18 JAHRE

EUR 141,50 FÜR 4 KINDER EUR 26,50

AB 19 JAHRE (BIS MAX. 24 JAHRE)

EUR 165,10 FÜR 5 KINDER EUR 32,00

ZUSCHLAG BEI BEHINDERUNG

EUR 155,90 FÜR 6 KINDER EUR 35,70
   

FÜR JEDES WEITERE KIND

EUR 52,00

 

Mehrkindzuschlag von EUR 20 monatlich ab dem 3.Kind (Familieneinkommen unter EUR 55.000)
Für alle 6- bis 15-jährige Kinder gibt es einmalig im September ein Schulstartgeld i.H.v. EUR 100.
Für sich in einem anderen EU- oder EWR-Staat bzw. in der Schweiz aufhaltende Kinder werden die Beträge ab 1.1.2019 indexiert (vgl. im Detail Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung BGBl II 2018/318 vom 10.12.2018)

KAMMERUMLAGE 1 ab 2019
Die Bemessungsgrundlage der Kammerumalge 1 (KU 1) setzt sich aus der an den Unternehmer verrechneten Umsatzsteuer, der geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer, Erwerbsteuer sowie aus der für Reverse-Charge-Leistungen geschuldeten Umsatzsteuer zusammen. Ab 1.1.2019 können Vorsteuern für Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Bis zu einem Nettoumsatz von EUR 150.000 (Schwellenwert) pro Kalenderjahr wird keine KU 1 erhoben. Die KU 1 betrug bisher einheitlich 0,3%

Der ab 1.1.2019 geltende Staffeltarif beträgt:

Bemessungsgrundlage unter EUR 3.000.000 0,2900%
Bemessungsgrundlage zwischen EUR 3.000.000 und EUR 32.500.000 0,2755%
Bemessungsgrundlage über EUR 32.500.000 0,2552%

 

KAMMERUMLAGE 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2019

Stmk

Bgld

Sbg

Tirol

Wien Ktn Vbg

0,37%

0,42%

0,40%

0,41%

0,38%

0,38%

0,39%

0,37%

0,34%