Sozialversicherungswerte 2019
HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE
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monatlich
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5.220,00 EUR
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HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE SONDERZAHLUNGEN
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jährlich
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10.440,00 EUR
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HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE FREIE DN OHNE SZ, GSVG, BSVG
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monatlich
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6.090,00 EUR
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GERINGFÜGIGKEITSGRENZE
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monatlich
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446,81 EUR
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UNFALLVERSICHERUNG (GSVG)
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monatlich |
9,79 EUR |
UNFALLVERSICHERUNG (GSVG)
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monatlich |
117,48 EUR |
AUFLÖSUNGSABGABE BEI DG-KÜNDIGUNG/EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG (LETZTMALIG IN 2019) |
PRO DN |
131,00 EUR |
Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2019
Sachbezug
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Fahrzeugtyp
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CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung 1
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max. pm
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Vorsteuerabzug
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2%
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alle PKW und Hybridfahrzeuge
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über 121 g/km
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960,00 EUR
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nein
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1,5%
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ökologische PKW und Hybridfahrzeuge
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Anschaffung in
2016: bis 130 G/KM
2017: bis 127 G/KM 2018: bis 124 G/KM 2019: bis 121 G/KM
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720,00 EUR
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nein
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0%
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Elektroautos
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0,00 EUR
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ja
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1 Für ab dem 1.9.2018 erstmalig in der EU zugelassene Fahrzeuge wird der Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren anstelle des bisherigen NEFZ-Verfahrens ermittelt, was im Schnitt einen um ca 20% höheren Verbrauchswert ergibt. Daraus resultieren 2019 noch keine Änderungen für die Sachbezugswerte oder die Normverbrauchsabgabe. Bis Ende 2019 erfolgt eine Rückrechnung von WLTP auf NEFZ mit Hilfe des von der EU-Kommission veröffentlichten Kalkulators.
Sachbezugswert für Zinsersparnis
Gegenüber dem Vorjahr unverändert ist 2019 die Zinsersparnis für einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen, die den Betrag von EUR 7.300 übersteigen. Sie ist daher mit 0,5% als Sachbezug anzusetzen.
Sachbezugswerte für Dienstwohnungen
Für das Jahr 2019 gelten unverändert folgende Sachbezugswerte für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche
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Bgld
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Kärnten
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NÖ
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OÖ
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Sbg
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Stmk
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Tirol
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Vbg
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Wien
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EUR/M²
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5,09
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6,53
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5,72
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6,05
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7,71
|
7,70
|
6,81
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8,57
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5,58
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Ist der um ein Viertel gekürzte fremdübliche Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus obigen Werten ergebende Sachbezug, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.
Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Werden die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% vorzunehmen. Werden die Heizkosten vom Arbeitgeber übernommen, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von EUR 0,58 pro m² anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag.
Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) einschließlich der vom Arbeitgeber getragenen Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.
Für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen bis zu 30 m² ist kein Sachbezug bzw bei einer Wohnungsgröße zwischen 30 m² und 40 m² ein um 35% reduzierter Sachbezug anzusetzen, wenn diese Wohnung nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet.
Unterhaltsabsetzbetrag – Regelbedarfsätze für 2019
Ein Unterhaltsabsetzbetrag von EUR 29,20 (für das 2. Kind EUR 43,80 und für jedes weitere Kind EUR 58,40) steht zu, wenn Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet werden. Der Anspruch besteht nur, wenn sich die Kinder in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten. In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfsätze bezahlt werden.
Kindesalter in Jahren
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0-3
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3-6 |
6-10 |
10-15 |
15-19 |
19-28
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Regelbedarfssatz 2019
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EUR 208
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EUR 267
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EUR 344
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EUR 392
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EUR 463
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EUR 580
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Unterhaltsabsetzbetrag
Die Familienbeihilfe beträgt im Jahr 2019 unverändert gegenüber dem Vorjahr für in Österreich lebende Kinder:
.
FAMILIENBEIHILFE FÜR EIN KIND 2019
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ERHÖHUNGSBETRAG FÜR JEDES KIND, WENN FÜR MEHRERE KINDER FBH BEZAHLT WIRD: |
0-2 JAHRE
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EUR 114,00
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FÜR 2 KINDER |
EUR 7,10
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3-9 JAHRE
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EUR 121,90 |
FÜR 3 KINDER |
EUR 17,40 |
10-18 JAHRE
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EUR 141,50 |
FÜR 4 KINDER |
EUR 26,50 |
AB 19 JAHRE (BIS MAX. 24 JAHRE)
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EUR 165,10 |
FÜR 5 KINDER |
EUR 32,00 |
ZUSCHLAG BEI BEHINDERUNG
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EUR 155,90 |
FÜR 6 KINDER |
EUR 35,70 |
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FÜR JEDES WEITERE KIND
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EUR 52,00 |
Mehrkindzuschlag von EUR 20 monatlich ab dem 3.Kind (Familieneinkommen unter EUR 55.000)
Für alle 6- bis 15-jährige Kinder gibt es einmalig im September ein Schulstartgeld i.H.v. EUR 100.
Für sich in einem anderen EU- oder EWR-Staat bzw. in der Schweiz aufhaltende Kinder werden die Beträge ab 1.1.2019 indexiert (vgl. im Detail Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung BGBl II 2018/318 vom 10.12.2018)
KAMMERUMLAGE 1 ab 2019
Die Bemessungsgrundlage der Kammerumalge 1 (KU 1) setzt sich aus der an den Unternehmer verrechneten Umsatzsteuer, der geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer, Erwerbsteuer sowie aus der für Reverse-Charge-Leistungen geschuldeten Umsatzsteuer zusammen. Ab 1.1.2019 können Vorsteuern für Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Bis zu einem Nettoumsatz von EUR 150.000 (Schwellenwert) pro Kalenderjahr wird keine KU 1 erhoben. Die KU 1 betrug bisher einheitlich 0,3%
Der ab 1.1.2019 geltende Staffeltarif beträgt:
Bemessungsgrundlage unter EUR 3.000.000 |
0,2900% |
Bemessungsgrundlage zwischen EUR 3.000.000 und EUR 32.500.000 |
0,2755% |
Bemessungsgrundlage über EUR 32.500.000 |
0,2552% |
KAMMERUMLAGE 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2019
Stmk
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Bgld
|
Sbg
|
Tirol
|
NÖ
|
Wien |
Ktn |
Vbg |
OÖ |
0,37%
|
0,42%
|
0,40%
|
0,41%
|
0,38%
|
0,38%
|
0,39%
|
0,37%
|
0,34%
|