Weitere Einzelmaßnahmen
10 Jänner 2020
- Erhöhung des Familienbonus von derzeit EUR 1.500 auf EUR 1.750 sowie der Untergrenze von EUR 250 auf EUR 350
- Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
- Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion
- Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel
- Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen
- Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer
- Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
- Abschaffung der Schaumweinsteuer
- Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
- Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
- Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption
- Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung unter höchsten ökologischen Aspekten
- (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten ab einer bestimmten Behaltefrist
- Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (z.B. EUR 100.000 über 5 Jahre)
- Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe für Studierende auf 15.000 EUR
Ansprechpartner:
Lorenz Schilling
+43 5 70 375 - 1875
[email protected]