Änderungen zum DBA-VAE

Am 20.12.2022 wurden die Ratifikationsurkunden für das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ausgetauscht. Die Änderungen treten mit 1.3.2023 in Kraft und gelangen hinsichtlich der erfassten Steuern ab 1.1.2023 zur Anwendung. 

Als die wohl wesentlichste Konsequenz des geänderten DBA-VAE kann die Änderung der Entlastungsmethode auf österreichischer Seite betrachtet werden. Aufgrund des neuen Art. 24 Abs. 2 DBA-VAE ist die Anrechnungsmethode anstelle der Befreiungsmethode anzuwenden, wodurch es für in den VAE erzielte Einkünfte zu einer Hochschleusung auf das österreichische Steuerniveau kommt. Auch das neue grundsätzliche Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden aus Portfoliobeteiligungen in Höhe von 10% (Art. 10 Abs. 1 lit b DBA-VAE) wird für Investor:innen besondere Bedeutung beigemessen werden können. 
 

Daneben kommt es zu folgenden weiteren Änderungen im DBA-VAE: 

  • Aufnahme des Vertragszwecks „Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung“ im Abkommenstitel und der Abkommenspräambel
  • Klarstellung hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs auf österreichischer Seite, dass auch ein Vertragsstaat und seine Gebietskörperschaften als ansässig im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit a DBA-VAE gelten
  • Ausnahme von der Quellenbesteuerung für Dividenden für internationale Schachtelbeteiligungen, Vertragsstaaten, Gebietskörperschaften und qualifizierte staatliche Einrichtungen (Art. 10 Abs. 1 lit c DBA-VAE)
  • Vereinbarung einer „großen Auskunftsklausel“, die alle Informationen zur Durchführung des DBA sowie des innerstaatlichen Rechts umfasst (insbesondere auch Informationen, die sich im Besitz von Banken und anderen Finanzinstituten befinden; Art. 27 DBA-VAE)
  • Aufnahme eines Principal-Purpose-Tests (Art. 28a DBA-VAE), die verhindern soll, dass steuerliche Strukturen nur geschaffen werden, um die Vorteile eines DBA zu erlangen.
  • Abänderung der Interpretationsklausel im Protokoll zu DBA-VAE, sodass die Vertragsauslegung zukünftig ausschließlich im Sinne des OECD-Musterkommentars in der jeweils aktuellsten Fassung erfolgen soll

Insbesondere die Einführung der Anrechnungsmethode sowie das neue Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden aus Portfoliobeteiligungen können für in Österreich ansässige Unternehmen mit Investitionen in den VAE mitunter zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen. Die geänderte Rechtslage sollte daher in der Unternehmens- und Steuerplanung berücksichtigt werden.


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Autorin: 


Stefanie Geringer 

stefanie.geringer@bdo.at
+43 5 70 375 - 1588

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