Kryptowährungen in der Einkommensteuer

Das Jahr 2020 hat vielen Personen, die ihr Geld in Kryptowährung investiert haben, gute Gewinne gebracht. Allein der Bitcoin ist von Jahresanfang bis Jahresende um über EUR 17.000 gestiegen, was nahezu einer Verdreifachung des Wertes entspricht. Die Marktperformance anderer Kryptowährungen war noch um ein Vielfaches besser. Wir haben uns für Sie angesehen, ob und wie Sie diese Gewinne in der Steuererklärung 2020 versteuern müssen.


Einkünfte aus Kryptowährungen werden bei Privatpersonen üblicherweise als Spekulationseinkünfte besteuert. Spekulationseinkünfte sind Gewinne, die aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern stammen und zu keiner anderen Einkunftsart zählen – etwa unselbständige oder betriebliche Einkünfte. Für diese  fallen aber nur dann Steuern an, wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf der jeweiligen Kryptowährung weniger als ein Jahr vergangen ist. Die gute Nachricht lautet daher:

Gewinne aus Kryptowährungen sind in der Regel nur dann steuerpflichtig, wenn das Krypto Asset innerhalb eines Jahres ab Anschaffung verkauft wurde!

 

Bemessungsgrundlage für die Besteuerung

Wurde das Krypto Asset binnen eines Jahres nach der Anschaffung wieder verkauft, fallen hierfür Steuern an. Wurde das Asset in einer staatlichen Währung (etwa EUR oder USD) bezahlt, lässt sich die Bemessungsgrundlage leicht ermitteln:

Veräußerungspreis
- Anschaffungskosten
- Nebenkosten (etwa Transaktionsgebühren)
_________________
= Bemessungsgrundlage

 

Die so ermittelte Bemessungsgrundlage wird später mit dem Steuersatz multipliziert, um den Steuerbetrag zu erhalten. Steuern fallen aber auch an, wenn die Kryptowährung gegen ein anderes Krypto Asset oder eine Dienstleistung getauscht wird. In diesem Fall muss der tagesaktuelle Wert des erhaltenen Gutes oder der Dienstleistung ermittelt werden; dieser ist der Veräußerungspreis.

Oft stellt sich außerdem die Frage, wann das aktuell verkaufte Krypto Asset wirklich angeschafft wurde – im Wallet befinden sich meist mehrere Assets, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Werten erworben wurden. In diesen Fällen gilt:

  • Lässt sich anhand des Wallets eindeutig und lückenlos nachvollziehen, wann und zu welchem Preis die jeweiligen Tranchen angeschafft wurden, können Trader selbst bestimmen, welche Tranche sie zuerst veräußern möchten. Hierdurch lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung und dadurch auch der Steuerbetrag stark beeinflussen.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird die sogenannte FIFO-Methode angewandt: Bei jedem Veräußerungsvorgang wird davon ausgegangen, dass jeweils die zuerst erworbenen Assets auch wieder als Erstes verkauft werden.

 

Steuersatz und Freibetrag 

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nur steuerpflichtig, wenn sie pro Kalenderjahr mehr als EUR 440- betragen.

Die Besteuerung der Gewinne unterliegt beim Überschreiten des Freibetrags dem individuellen progressiven Steuertarif des jeweiligen Steuerpflichtigen. Bis zu einem Einkommen von EUR 11.000 über alle Einkunftsarten fallen keine Steuern an. Der Eingangssteuersatz für Einkommen über EUR 11.000 beträgt 20% und steigt kontinuierlich bis zu 55% für Gesamteinkommen von über EUR 1 Mio an. Die konkrete Höhe des Steuersatzes hängt daher vom restlichen Einkommen und von der konkreten Höhe der Kryptogewinne ab.

Sonderfälle
Die beschriebene Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen ist der Regelfall für Privatpersonen, die mit Krypto Assets handeln. In manchen Fällen kommen aber andere Besteuerungsregeln zum Tragen, Beispiele hierfür sind:

  • Kapitaleinkünfte bei zinstragender Veranlagung der Krypto Assets
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mining oder bei diversen Geschäftsmodellen mit Krypto Assets
  • Körperschaftsteuer, wenn die Assets von einer Kapitalgesellschaft gehalten und gehandelt werden

 

Fazit

In der Regel werden Gewinne, die aus dem Handel von Kryptowährungen stammen, als Kapitaleinkünfte besteuert. Eine Besteuerung erfolgt nur, wenn die jeweiligen Assets binnen eines Jahres ab Anschaffung wieder verkauft werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem jeweiligen Steuertarif und kann sich daher von Sachverhalt zu Sachverhalt stark unterscheiden.

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