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Blick ins Ausland

27 Februar 2019

Initiative „Making Tax Digital“ in Großbritannien


Unternehmen, die in Großbritannien ansässig sind oder eine Betriebsstätte haben, müssen ihre  Umsatzsteuererklärungen ab dem 1.4.2019 direkt aus dem Buchhaltungssystem erzeugen. Von der Regelung werden alle Unternehmen betroffen sein, deren Umsatz GBP 85.000 im Jahr übersteigt. Für Unternehmen, die nur für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, gilt diese Verpflichtung ab dem 1.10.2019. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird es nicht mehr möglich sein, Erklärungspflichten manuell auf der Internetseite des HMRC nachzukommen. Fraglich ist, inwieweit der bevorstehende  Brexit Auswirkungen auf diese Regelung haben wird.


Der Datenfluss von der Erfassung in der Buchhaltung bis hin zur Meldung an das HMRC hat ab 1.4.2020 lückenlos digital zu erfolgen.