EuGH-Rechtsprechung
Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen im Bereich der Labordiagnostik (EuGH 18.09.2019, C-700/17, Peters)
Heilbehandlungsleistungen, die von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik erbracht werden, können nach Ansicht des EuGHs gemäß Artikel 132 Abs. 1 Buchst. b und c der MwStSyst-Richtlinie 2006/112 steuerfrei sein.
Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen setzt kein Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt voraus.
In Österreich wurde die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG bisher schon in dieser Form ausgelegt. Labortätigkeiten, bei denen ein solches Vertrauensverhältnis oftmals nicht bestehen wird, werden als steuerbefreit angesehen, sofern diese Teil einer zu therapeutischen Zwecken dienenden Heilbehandlung sind.
Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr (EuGH 17.10.2019, C-653/18, Unitel)
Die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen gemäß Art. 146 Abs. 1 Buchst a und b MwSt-Syst-RL kann unter Umständen (fehlender Nachweis einer Ausfuhr) abgelehnt werden, wenn der tatsächliche Empfänger nicht identifizierbar ist.
Wenn die fehlende Identifizierung des tatsächlichen Empfängers in einem bestimmten Sachverhalt den Nachweis einer Ausfuhr verhindert, sodass der betroffene Umsatz keine Ausfuhrlieferung darstellt, liegt kein steuerbarer Umsatz vor, mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug auf den Erwerb der (ausgeführten) Ware versagt wird.
Die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen gilt auch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass diesem Umsatz ein Betrug anhaftet.
Steuerbefreiungen für Zusammenschlüsse - Leistungen an Nichtmitglieder (EuGH 20.11.2019, C-400/18, Infohos)
Die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f MwSt-Syst-RL gilt ausschließlich für Dienstleistungen an Mitglieder von selbstständigen Zusammenschlüssen, welche dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben.
Die Steuerbefreiung ist nicht auf Dienstleistungen anzuwenden, welche an Nichtmitglieder geleistet werden. Weiters kommt sie auch dann nicht zur Anwendung, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass, wenn Dienstleitungen sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder von selbstständigen Zusammenschlüssen erbracht werden, die Dienstleistungen an die Mitglieder weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit sind.
VwGH-Rechtsprechung
Übertragung eines Kundenstocks (VwGH 27.06.2019, Ra 2018/15/0078)
Die Übertragung eines Kundenstocks stellt eine sonstige Leistung (und keine Lieferung) dar.
Steuerbefreite Vermittlungstätigkeit (VwGH 2.10.2019, Ro 2016/13/0019)
Die Überlassung von Informationen an ein Bieterkonsortium betreffend die Höhe der erforderlichen Angebotssumme iZm dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Privatisierung einer Gesellschaft im Staatseigentum) ist keine steuerbefreite Vermittlung von Gesellschaftsanteilen.
Umsatzsteuerpflicht bei Doppel- und Überzahlungen (VwGH 24.10.2019, Ro 2018/15/0013)
Von Kunden irrtümlich geleistete Doppel- oder Überzahlungen stehen in Zusammenhang mit dem ursprünglichen Leistungsaustausch und sind daher umsatzsteuerlich als zusätzliches Entgelt anzusehen. Die Doppel- oder Überzahlung ist daher beim leistenden Unternehmer umsatzsteuerpflichtig.
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (VwGH 18.12.2019, Ra 2019/15/0045)
Gibt ein Unternehmer in der Ausfuhrzollanmeldung „auf Wunsch des Kunden zur Reduzierung der Einfuhrabgaben im Drittstaat“ einen niedrigeren Warenwert als in seiner Ausgangsrechnung fakturiert an, so ist dies als Mitwirkung an oder zumindest als Wissen-Müssen von einer Steuerumgehung des Kunden anzusehen. Dementsprechend kann dem österreichischen Unternehmer die Steuerbefreiung für die Ausfuhrlieferung versagt werden.
Anspruchszinsen bei verspäteter Auszahlung von VSt-Guthaben? (VwGH 24.10.2019, Ro 2017/15/0035)
Der VwGH hat dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob sich aus dem Unionsrecht auch im Veranlagungsverfahren ein Anspruch auf Anspruchszinsen ergibt, wenn ein Vorsteuerguthaben aus einer Umsatzsteuervoranmeldung verspätet (z.B. erst nach einem Rechtsmittelverfahren) ausbezahlt wird. Innerstaatlich ist in diesem Fall in Österreich bisher keine Verzinsung vorgesehen.
Steuerbefreiung für Sachwaltertätigkeit eines Rechtsanwalts? (VwGH 11.12.2019, Ra 2019/13/0025)
Der VwGH hat dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die Leistungen eines Rechtsanwaltes, die dieser als vom Gericht bestellter Sachwalter erbringt, umsatzsteuerbefreit sind.>
BFG-Rechtsprechung
Dreiecksgeschäftsregelung anwendbar trotz Erfassung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsstaat (BFG 24.10.2019, RV/2100217/2018)
Die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte nach Art. 141 Buchstabe a MwSt-Syst-RL ist auch dann anwendbar, wenn der Erwerber in dem Bestimmungsmitgliedstaat für Umsatzsteuerzwecke registriert ist und über eine UID Nummer des Bestimmungsmitgliedstaates verfügt.
Die umsatzsteuerliche Erfassung ist nicht mit einer umsatzsteuerlichen Niederlassung im Sinne der MwSt-Syst-RL gleichzusetzen.
Somit bleibt es dem Unternehmer, der in mehreren Staaten über eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verfügt, bei jeder Lieferung überlassen, ob er von der Vereinfachungsmöglichkeit des Dreiecksgeschäftsregelung Gebrauch machen möchte. Dagegen wurde jedoch Amtsrevision erhoben.
Vermietung einer Eigentumswohnung an den unterhaltsberechtigten Sohn (BFG 4.11.2019, RV/2100351/2019)
Nur wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt zur Erzielung von Einnahmen ausübt, unterliegen der Umsatzsteuer.
Leistungen, die auf familiärer Grundlage erbracht werden, sind nicht als „gewerbliche oder berufliche“ Tätigkeiten anzusehen. Ihnen liegt nicht das Motiv der Einnahmenerzielung zugrunde, sondern das eines Zusammenwirkens auf familienhafter Basis.
Entgelte für familienhafte Leistungen, wie das Überlassen einer Eigentumswohnung zu ausschließlich privaten Wohnzwecken, unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer und berechtigen somit aufgrund der fehlenden Unternehmereigenschaft auch nicht zum Vorsteuerabzug.