Newsletter:

Umsatzsteuerliche Auswirkungen des Brexit

26 Februar 2020

Großbritannien ist mit Ende Januar 2020 als Mitglied aus der Europäischen Union ausgetreten („Brexit“). Aufgrund des abgeschlossenen Austrittabkommens ergeben sich jedoch während der Übergangsphase im Jahr 2020 noch keine umsatzsteuerlichen Änderungen. Großbritannien ist umsatzsteuerlich weiterhin wie ein ausländischer EU-Mitgliedstaat zu behandeln, d.h. Lieferungen von Österreich nach Großbritannien sind weiterhin als ig Lieferungen steuerbefreit und Warenerwerbe aus Großbritannien in Österreich als ig Erwerb steuerpflichtig. Auch in der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen und den Meldepflichten in der ZM ergeben sich keine Änderungen.

Das Verhältnis zwischen Großbritannien und der EU ab 1.1.2021 ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU, sodass die weiteren Entwicklungen abzuwarten bleiben. Auch eine Verlängerung der Übergangsphase über 2020 hinaus ist denkbar.