Steuerlich wird die Anschaffung von PV-Anlagen zunehmend attraktiver: Der selbst erzeugte Strom ist, soweit es den typischen privaten Eigenbedarf betrifft, von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Dauerbrenner „feste Niederlassung“: EuGH präzisiert bisherige Rechtsprechung
22 August 2022