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Aktueller Wartungserlass Umsatzsteuerrichtlinien

26 Februar 2020

Im Rahmen der Aktualisierung der UStR wurden insbesondere die Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 sowie durch das Steuerreformgesetz und die aktuelle Höchstjudikatur aufgenommen. Im Folgenden werden die Highlights für Bestimmungen, die ab 1.1.2020 in Kraft treten, dargestellt.

Einzelfälle zum Leistungsaustausch Rz 8

Wird ein Betrag im Vorhinein festgelegt, den ein Unternehmer im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer Mindestbindungsfrist erhält und entspricht der Betrag, jenem den der Unternehmer für die restliche Laufzeit bei Vertragsfortbestand erhalten hätte, liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor. Des Weiteren wurde aufgenommen, dass Folgerechtsvergütungen iSd UrhG nicht umsatzsteuerbar sind.

Holdinggesellschaften und Vorsteuerabzug Rz 185

Eine Holdinggesellschaft ist Unternehmer, sofern diese in die Verwaltung der Unternehmen eingreift, an denen sie beteiligt ist. Durch die Aufnahme der Entscheidungen des VwGH (21.11.2018, Ro 2017/13/0022) und EuGH (Rs Marle Participations, C-320/17, 5.7.2018) wird der Begriff „Eingriff einer Holding in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft“ klargestellt. Davon sind alle Umsätze, die eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd MwStSyst-Rl darstellen, erfasst. Dazu zählen beispielsweise die Erbringung von administrativen, buchhalterischen, finanziellen, kaufmännischen, in der Informatik zuzuordnenden und technischen Dienstleistungen sowie auch die Vermietung eines Gebäudes an die Tochtergesellschaft. Die Besorgung dieser Leistungen ist ebenfalls umfasst.

Vermietung einer Gesellschaft an Gesellschafter Rz 186

Die bisherigen Ausführungen der Finanzverwaltung dazu wurden ergänzt. Zunächst ist zu überprüfen, ob bei der Vermietung eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung durch eine Gesellschaft an den Gesellschafter überhaupt eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Hierbei ist ein Vergleich zwischen der tatsächlichen Nutzung und den Umständen, unter denen die Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, anzustellen. Erst im nächsten Prüfschritt kommt es darauf an, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung nach Ertragsteuerrecht und somit ein Vorsteuerausschluss vorliegt.

Zeitschriften mit Online-Anteil bis 2019 Rz 349

Entsteht bei der Zurverfügungstellung eines Online-Zugangs an Print-Abonnenten kein nennenswerter Aufwand und wird der Online-Zugang ohne Aufpreis eingeräumt, kann dieser Leistung kein Teil des Printabonnementpreises zugerechnet werden.

Reihengeschäfte ab 1.1.2020 Rz 474g bis 474j

Die UStR stellen im Wesentlichen die gesetzlichen Bestimmungen zum Reihengeschäft nach dem StRefG 2020 dar. Nähere Ausführungen finden sich zum Zwischenhändler. Weiters wird näher definiert, welcher Unternehmer befördert oder versendet. Die Gegenstände werden grundsätzlich von jenem Unternehmer befördert oder versendet, auf dessen Rechnung die Beförderung oder Versendung erfolgt. Das ist jener Unternehmer, der die Gefahr des zufälligen Untergangs beim Transport der Gegenstände trägt. Bisher wurde auf die Transportbeauftragung abgestellt. Teilen sich zwei Unternehmer in der Reihe die Gefahr für den zufälligen Untergang und führt nur einer dieser Unternehmer den Transport durch, wird die Beförderung oder Versendung diesem Unternehmer zugerechnet. Im Fall eines gebrochenen Transports ist die Reihengeschäftsregelung isoliert anzuwenden. Obwohl für die Anwendung der Reihengeschäftsregelung bei Drittlandssachverhalten keine unionsrechtliche Grundlage besteht, ist diese auch für diesen Fall anzuwenden.

Leistungen der Sozialversicherungs- und Fürsorgeträger Rz 748

Anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter können die Steuerbefreiung nach der europarechtlichen Bestimmung anwenden, auch wenn sie nicht in der nationalen Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z 7 UStG als Rechtsträger genannt sind. Es darf jedoch zu keiner Wettbewerbsverzerrung gegenüber steuerpflichtigen Unternehmern kommen.

Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr Rz 764

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob der Erbringer oder Empfänger ein Kreditinstitut ist. Es kommt auf die Art der Dienstleistung an. Wird die Übertragung oder Verbuchung in den Bankkonten nicht selbst vorgenommen, sondern werden lediglich Kreditinstitute angewiesen, ist die Anweisung nur eine Vorstufe zum Umsatz im Überweisungs- oder Zahlungsverkehr.

Mieterwechsel bei steuerbefreiter Vermietung Rz 899c

Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder im Rahmen einer Umgründung, bei der die Unternehmeridentität erhalten bleibt, kommt es zu keinem Mieter- oder Vermieterwechsel.

Kundenstock Rz 991

Die entgeltliche Übertragung eines Kundenstocks wird nun auch von der Finanzverwaltung als sonstige Leistung anerkannt und gilt nicht mehr als Lieferung. Die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG ist jedoch weiterhin anwendbar.

Kleinunternehmer Rz 994

Die Ansässigkeit im Inland muss bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung gegeben sein. Ob die Umsatzgrenze in solchen Fällen aliquotiert wird, ist jedoch unklar. Des Weiteren wurde die ab 1.1.2020 geltende Umsatzgrenze von EUR 35.000 eingearbeitet. Diese kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die vor dem 1.1.2020 geltende Toleranzregelung bereits innerhalb der vorangegangen vier Jahre beansprucht wurde.

Elektronische Publikationen Rz 1339 bis 1343

Vom ermäßigten Steuersatz von 10% sind sowohl Lieferungen von als auch sonstige Leistungen umfasst. Nicht relevant ist, ob es sich um eine dauerhafte oder vorübergehende Überlassung handelt und ob auch eine physische Version erhältlich ist. Elektronische Bücher, Broschüren, Zeitungen usw. sind begünstigt, wenn sie auch von einer in Papier gedruckten Version umfasst sein könnten. Unschädlich sind eingearbeitete Kommentar-Funktionen von Artikeln, Suchfunktionen in elektronischen Zeitschriften, begleitende Videoinhalte, Verlinkungen und die Funktion Notizen vorzunehmen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind auch Hörbücher begünstigt.

Vorsteuerberichtigung bei Anlagevermögen Rz 2074

Keine Änderung der Verhältnisse liegt vor bei Leerstand einer Immobilie, wenn der Unternehmer nachweislich aktive Schritte setzt – z.B. Werbemaßnahmen – um seine steuerpflichtige Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit fortzusetzen. Wird eine Immobilie zu Beginn privat genutzt, ist dies für die spätere Zuordnung zum Unternehmensbereich unschädlich, sofern nachgewiesen wird, dass nach der vorübergehenden privaten Nutzung die Immobilie für unternehmerische Zwecke eingesetzt wird.

Sollbesteuerung bei Dauerleistungen Rz 2619

Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass geben, gelten als mit Ablauf des Zeitraums ausgeführt, auf den sich die Zahlungen beziehen.

Konsignationslager Rz 3691 bis 3694

Die UStR enthalten insbesondere Aussagen zur Rücksendung, zum Ersetzen des geplanten Erwerbers sowie zur Zerstörung, Verlust und Diebstahl. Im Speziellen wird die jeweilige Meldung dieser Transaktionen in der Zusammenfassenden Meldung dargestellt.

UID-Nummer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Rz 3992a

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur steuerbefreit, wenn der Abnehmer dem liefernden Unternehmer, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilte UID-Nr. mitgeteilt hat. Bei Nichtmitteilung ist die innergemeinschaftliche Lieferung als steuerpflichtig zu behandeln und es steht kein Vorsteuerabzug beim Erwerber zu. Bei einer nachträglichen Mitteilung ist eine Rechnungsberichtigung möglich.

Zusammenfassende Meldung Rz 3994

Auch die vollständige und richtige Meldung der Zusammenfassenden Meldung ist eine Voraussetzung für eine steuerbefreite ig Lieferung. Die Steuerbefreiung ist dennoch zu gewähren, wenn der liefernde Unternehmer sein Versäumnis (z.B. Nichtabgabe, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit) zur Zufriedenheit der zuständigen Steuerbehörde ordnungsgemäß begründet und die Meldung berichtigt bzw. nachträglich abgibt. Dies wäre z.B. der Fall, wenn bei erfolgter Umgründung des Erwerbers versehentlich die alte UID-Nr. angegeben wird.

Nachweise innergemeinschaftliche Lieferungen Rz 4006

Die Nachweise für die Beförderung und Versendung können weiterhin wie bisher erbracht werden (VO BGBl 1996/401). Zusätzlich können die Nachweise nach dem neuen Art. 45a DVO erbracht werden.