EuGH
21 August 2019
Einfuhrumsatzsteuer bei zollrechtlichen Verfehlungen (EuGH 10.7.2019,
RS C-26/18, FedEx)
Bei einem vorschriftswidrigen Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union bzw. bei zollrechtlichem Fehlverhalten entsteht die EUSt-Schuld in dem Mitgliedstaat, in dem die Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind. Grundsätzlich ist zu vermuten, dass dies der Mitgliedstaat ist, in dem das Fehlverhalten gesetzt wurde.
Wird jedoch nachgewiesen, dass trotz des zollrechtlichen Fehlverhaltens der Gegenstand erst im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates (Bestimmungsland) in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt ist, dann entsteht die EUSt-Schuld nur in diesem Bestimmungsland.