3G am Arbeitsplatz

3G am Arbeitsplatz

Das aktuelle Update vom 18.11. 2021 finden Sie hier

 

Unser Thema am People Thursday, dem 21. Oktober 2021: 


 

Die Einführung einer allgemeinen 3G-Regel am Arbeitsplatz ist seit mehreren Wochen in den Medien, lässt jedoch noch auf sich warten. „Geimpft, getestet oder genesen” soll künftig auch am Arbeitsplatz gelten, das hat der Nationalrat nun letzte Woche im Rahmen einer Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat soll noch diese Woche erfolgen, die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

 

Derzeitige Regelung

Bisher ermöglichte das Gesetz die 3G-Regel nur an jenen Arbeitsorten, an denen wegen der Art der Tätigkeit und des unmittelbaren physischen Kontakts zu anderen Personen eine erhebliche Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 besteht.

 

Neuregelung

Durch die geplante Gesetzesänderung wird nun ermöglicht, dass die 3G-Regel für alle Arbeitsorte verordnet werden kann, an denen ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ermöglicht die 3G-Regel künftig für fast alle Unternehmen. Derzeit schon bestehende strengere allgemeine Regelungen, wie z.B. eine 2G- oder 2,5G-Regel in der Nachtgastronomie, bleiben jedoch weiterhin aufrecht.

Die genauen Modalitäten werden in einer Verordnung (3. Covid-19-Maßnahmenverordnung) geregelt, die in den nächsten Tagen erwartet wird. Der Nachweis der 3G-Regel am Arbeitsplatz wird ab dem 1.11. zu erbringen sein. Eine Übergangsregelung bis 14.11. wird eine Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske in der Arbeitsstätte bei fehlendem Nachweis einer 3G-Regel vorsehen.

Ausnahmen von der 3G-Regel am Arbeitsplatz sollen für jene Personen gelten, die höchstens zwei physische Kontakte im Freien von maximal 15 Minuten haben. Dies könnte z.B. auf Lkw-Fahrer, Förster etc. zutreffen.

Für die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende verantwortlich sein. Wir empfehlen Arbeitgebern eine entsprechende Dokumentation der Nachweise sämtlicher Mitarbeitenden vorzusehen.

Aufgrund der Einführung der allgemeinen 3G-Regel am Arbeitsplatz sollen nun auch die betrieblichen Tests vorerst weiterhin kostenlos bleiben - voraussichtlich bis März 2022.

 

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, wenn sich eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer weigert, der 3G-Regel am Arbeitsplatz nachzukommen?

Da der Arbeitsort (wenn physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann) nur noch geimpft, genesen oder getestet betreten werden darf, besteht ohne 3G-Nachweis für den Arbeitgeber auch keine Verpflichtung, der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen, sofern die Tätigkeit nicht im Home Office oder ohne Kontakt zu anderen Personen ausgeübt werden kann.

 

Darf der Arbeitgeber Arbeitnehmende kündigen, wenn sie sich weigern, der 3G-Regel am Arbeitsplatz nachzukommen?

Eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. einzelvertraglichen Fristen ist grundsätzlich zulässig. Arbeitnehmende werden gegen die Kündigung in der Regel keine Motivwidrigkeit durchsetzen können.

 

Darf der Arbeitgeber Arbeitnehmende entlassen, wenn sie sich weigern, der 3G-Regel am Arbeitsplatz nachzukommen?

Eine fristlose Entlassung ist bei Nichteinhaltung der 3G-Regel nicht zulässig.

 

Über die genaue Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz werden wir Sie informieren, sobald die Verordnung vorliegt.
 


Sprechen Sie mit unseren BDO Experten für Arbeits- und Lohnsteuerrecht Claudia Sonnleitner und Thomas Neumann

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