Corona-Bonus für Gesundheitspersonal & Beitragsfreiheit des Jobtickets

Corona-Bonus für Gesundheitspersonal & Beitragsfreiheit des Jobtickets

Unser Thema am People Thursday, dem 24. Juni 2021: 


 

Der Nationalrat hat letzte Woche u.a. für das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Gesundheitspersonal einen EUR 500 Corona-Bonus sowie die Beitragsfreiheit des erweiterten Jobtickets beschlossen. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

 

Corona-Bonus für Gesundheitspersonal  

Der Corona-Bonus für die außerordentlichen Leistungen des Gesundheitspersonals in Pflegeeinrichtungen und öffentlichen/gemeinnützigen Krankenanstalten während der Corona-Pandemie soll folgenden Personen zu Gute kommen:

  • Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal nach dem Pflegefondsgesetz
    • Dazu zählt insbesondere Personal, das in mobilen oder stationären Betreuungs- und Pflegediensten sowie teilstationärer Tagesbetreuung tätig ist und in persönlichem Kontakt mit den zu betreuenden oder zu pflegenden Personen steht. Auch Reinigungspersonal, das in Pflegeeinrichtungen im unmittelbaren Umfeld von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen tätig ist, ist von außerordentlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie betroffen und kann daher ebenfalls vom Corona-Bonus profitieren.
       
  • Betreuungs- und Reinigungspersonal in Krankenanstalten, in Barackenspitälern sowie in stationären Rehabilitationseinrichtungen
    • Dazu zählen insbesondere Ärzte und Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, die in persönlichem Kontakt mit den betreuten Personen stehen. Auch hier ist Reinigungspersonal, das im unmittelbaren Umfeld von betreuten Personen tätig ist, ebenfalls umfasst.
    • Vom Anwendungsbereich umfasst sind gemeinnützig geführte – öffentliche und private – Krankenanstalten nach dem Covid-19-Zweckzuschussgesetz. Unter Barackenspitälern sind die vorübergehend eingerichteten medizinischen Versorgungseinrichtungen für an Covid-19 Erkrankte und Krankheitsverdächtige zu verstehen.
    • Das genannte Gesundheitspersonal soll nun einen abgaben- und beitragsfreien Bonus von durchschnittlich EUR 500 pro Person erhalten. Dieser Betrag ist nicht als Obergrenze für den Bonus zu verstehen, sondern nur als Obergrenze des finanziellen Beitrags des Bundes für derartige Leistungen.

 

Beitragsfreiheit des erweiterten Jobtickets

Zur Unterstützung des Umstiegs auf den öffentlichen Verkehr wurde die Erweiterung des steuerfreien Jobtickets mit Wirksamkeit ab 1.7.2021 beschlossen (BGBl I 18/2021). Darüber haben wir Sie bereits in unserem Beitrag am People Thursday, dem 6.5.2021 informiert.

Damit diese Erweiterung des Jobtickets nicht nur steuer-, sondern auch beitragsfrei ist, wurde nun eine Angleichung des ASVG an das EStG beschlossen. Demnach wird der bislang beitragsfreie Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten durch den Arbeitgeber für ein Massenbeförderungsmittel, mit dem die Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verkehren, ab 1.7.2021 durch die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte durch den Dienstgeber für seine Dienstnehmer ergänzt. Voraussetzung für die Beitragsfreiheit – wie auch für die Steuerbefreiung – ist, dass die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist und für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraumes gelten. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind somit nicht umfasst.

ACHTUNG: Die erweiterte Steuer- und Beitragsbefreiung ist nur für Tickets anwendbar, die ab 1.7. gekauft oder verlängert werden!

 


Unsere BDO Experten für Arbeits- und Lohnsteuerrecht Claudia Sonnleitner und Thomas Neumann beantworten gerne Ihre Fragen.

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