Lohn- und Einkommensteuersenkung 2022

Lohn- und Einkommensteuersenkung 2022

Unser Thema am People Thursday, dem 3. Februar 2022:


 

Die ökosoziale Steuerreform 2022 – und somit auch die darin enthaltene Lohn- und Einkommensteuersenkung - wurde am 20.1.2022 vom Nationalrat beschlossen. Nach der Beschlussfassung im Bundesrat am 3.2.2022 bleibt dann nur noch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt abzuwarten. 

Nach Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% i.R.d. Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 sollen nun i.R.d. ökosozialen Steuerreform 2022 auch die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden. Mit Wirkung ab 1.7.2022 wird zunächst die zweite Tarifstufe von 35% auf 30% und anschließend mit Wirkung ab 1.7.2023 die dritte Tarifstufe von 42% auf 40% gesenkt. 

Da der Einkommensteuertarif kalenderjahrbezogen ist, soll die unterjährige Absenkung des Steuersatzes für die Kalenderjahre 2022 bzw. 2023 durch einen sich daraus ergebenen Mischsteuersatz berücksichtigt werden. Für das gesamte Kalenderjahr 2022 kommt für die zweite Tarifstufe ein errechneter Mischsteuersatz von 32,5% und im Kalenderjahr 2023 für die dritte Tarifstufe ein errechneter Mischsteuersatz von 41% zur Anwendung. Damit Arbeitnehmer:innen möglichst zeitnah von der Tarifsenkung profitieren, soll die Tarifsenkung bis zur Kundmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt bzw. bis zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware im Rahmen einer vom Arbeitgeber ehestmöglich – jedoch spätestens bis Ende Mai 2022 - durchzuführenden Aufrollung entsprechend berücksichtigt werden. Dies gilt jedenfalls für Jänner 2022 und je nach Dauer der Anpassung auch für die darauffolgenden Monate bis Mai 2022. Diese verpflichtende Aufrollung durch den Arbeitgeber ist nur für jene Steuerpflichtigen durchzuführen, die im Monat der Aufrollung Arbeitnehmer:innen des auszahlenden Arbeitgebers sind.  

Der gesenkte Steuersatz von 30% hinsichtlich der zweiten Tarifstufe wird somit erstmalig für Lohnzahlungszeiträume angewendet, die nach dem 31.12.2022 enden, und der gesenkte Steuersatz von 40% hinsichtlich der dritten Tarifstufe erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2023 enden. 

 


Sprechen Sie mit unseren BDO Experten:innen für Arbeits- und Lohnsteuerrecht Claudia Sonnleitner und Thomas Neumann

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