Update: Sonderfreistellung von Schwangeren

Update: Sonderfreistellung von Schwangeren

Unser Thema am People Thursday, dem 10. Februar 2022:


 

Angesichts der derzeitigen Omikron-Welle hat der Sozialausschuss eine erneute Verlängerung der coronabedingten Sonderfreistellung von Schwangeren, die mit Ende März auslaufen würde, um weitere drei Monate beschlossen. Die konkrete Gesetzwerdung muss noch abgewartet werden.

Schwangere Beschäftigte, die bei der Arbeit physischen Körperkontakt mit anderen Personen haben, sollen weiterhin – bis Ende Juni 2022 – ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei Fortzahlung des bisherigen Entgelts bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes gemäß § 3 MSchG (sog. „Mutterschutz“) freigestellt werden, sofern keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit (z.B. Home Office) besteht (§ 3a MSchG). Der Anspruch auf Sonderfreistellung endet somit - wie auch bisher - entweder mit Beginn des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin) oder mit Beginn eines vorzeitigen Beschäftigungsverbotes (aus medizinischen Gründen).

Die seit Juli 2021 geltende Ausnahmeregelung für Schwangere mit vollständigem Impfschutz soll es allerdings nicht mehr geben. Da die zweite Impfung nur für vier Monate einen vollständigen Impfschutz sicherstellen kann und die dritte Impfung bei Schwangeren erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen wird, gibt es derzeit nur eine geringe Anzahl von Schwangeren, die während der gesamten Schwangerschaft durchgehend über einen vollständigen Impfschutz verfügt. Eine eigene Ausnahmeregelung wird daher als nicht weiter sinnvoll erachtet.

 


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