Transparenzbericht
Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, haben gemäß § 55 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz alljährlich binnen 4 Monate nach Abschluss ihres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zu erstellen und diesen auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.
2020 (Pageflip zum Durchklicken)

PDF Download des BDO Transparenzberichts 2020
2019 (Pageflip zum Durchklicken)

PDF Download des BDO Transparenzberichts 2019
2018

Link zum Download des BDO Transparenzberichts 2018
2017

Hier der Link zur PageFlip-Version des BDO Transparenzberichts 2017
2016
