Europäischer AI Act beschlossen

Es ist so weit! Das Europäische Parlament hat am 13.3.2024 über den AI Act abgestimmt und diesen nach langen Verhandlungen beschlossen. 
Die Europäische Union ist damit Vorreiterin bei der Definition von Regeln für die Nutzung von künstlicher Intelligenz. Der AI Act tritt 20 Tage ab seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, während die einzelnen Bestimmungen mit zeitlicher Staffelung (6, 12, 24 und 36 Monate) zur Anwendung kommen werden.

Was bedeutet das? 
Die ersten Bestimmungen, die sich auf die Nutzung von verbotenen KI-Systemen beziehen, sind bereits nach 6 Monaten gültig. Sie werden also bereits im vierten Quartal dieses Jahres zur Anwendung kommen. 
Bestimmungen, die sogenannte Allzweck-KI-Modelle betreffen, treten bereits nach 12 Monaten in Kraft und werden somit im zweiten Quartal 2025 anwendbar. 
Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des AI Acts stellt die Europäische Kommission praktische Empfehlungen für die Umsetzung der Klassifizierung von KI-Lösungen bereit. Diese sollen die Unternehmen bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen unterstützen. Nach 24 Monaten sollen sogenannte „AI Regulatory Sandboxes“ etabliert werden. 
Bestimmungen, die KI mit hohem Risiko betreffen, treten in 24 bzw. 36 Monaten in Kraft und kommen somit im Jahr 2026 bzw. 2027 zur Anwendung.

Aufgrund der sich immer weiterentwickelnden KI-Landschaft und der Komplexität der Materie sind Unternehmen gut darin beraten, mit der Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Bestimmungen zeitnah zu beginnen und die ersten Schritte bereits jetzt zu planen!

Unsere Fachexperten:innen stehen Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung.

Autor:innen: 
Jasmin Preuer

jasmin.preuer@bdo.at
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      Reinhard Hübelbauer

reinhard.huebelbauer@bdo.at
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