Abänderung des DBA

Zwischen Österreich und der Volksrepublik China wurde im September ein Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Die Änderungen bedürfen noch den jeweiligen Ratifizierungen in Österreich und China.

Als wesentliche Änderungen wurden vereinbart:

  • Die Frist für die Begründung einer Betriebsstätte bei Bauausführungen und Montageleistungen wird von 6 auf 12 Monate verlängert.
  • Die Quellensteuer auf Dividenden aus zumindest 25%igen Beteiligungen wird von 7% auf 5% gesenkt. 
  • Streichung der Matching-Credit-Bestimmung für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Ob die Änderungen bereits mit 1.1.2024 in Kraft treten können, ist derzeit noch unsicher.