Wagniskapitalfondsgesetz

Die Strompreise sind im vergangenen Jahr drastisch gestiegen. Mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 sollen bestimmte Unternehmen, die im Jahr 2022 erheblich von gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausemissionen aus dem europäischen Emissions(zertifikate)handel (sog. „indirekte CO2-Kosten“) betroffen waren, eine Förderung in Form eines Zuschusses beantragen können. Damit soll dem Risiko, dass es in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren zu einer Zunahme der Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der EU bzw. einer Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der EU kommt, entgegengewirkt werden. 

Rechtsgrundlage für diese Förderung bildet das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022), das am 14.6.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde und mit dem darauffolgenden Tag in Kraft getreten ist. Aus Sicht österreichischer Unternehmen ist unerfreulich, dass die Fördermöglichkeit auf ein Jahr begrenzt wurde, obwohl die EU einen zeitlichen Gestaltungspielraum bis 2030 gewähren würde. 

Die Förderung wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt und beträgt 75% der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten des Kalenderjahrs 2022. Für die Inanspruchnahme der Förderung bedarf es folgender Voraussetzungen für Unternehmen: 

  • Das Unternehmen muss indirekte CO2-Kosten zu tragen haben und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sein. 

  • Das Unternehmen muss im Jahr 2022 in einer oder mehreren Anlagen Produkte in den in Anhang 1 genannten Sektoren oder Teilsektoren herstellen. 

Förderwürdig ist nur jener Anteil, der über 1 GWh des Jahresstromverbrauchs einer Anlage liegt. 

Mit der Abwicklung der Förderung ist die AWS betraut, die auch kürzlich die Förderungsrichtlinien zum Stromkosten-Ausgleich 2022 veröffentlicht hat. Darin sind weitere Details sowie insbesondere die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen und Nachweise festgelegt. Der Antrag auf Gewährung eines Strompreiskostenausgleichs kann bereits gestellt werden und muss bis spätestens 30.9.2023 bei der Abwicklungsstelle eingebracht werden.