Primärversorgungseinheit aus steuerlicher Sicht

Primärversorgungseinheit aus steuerlicher Sicht

Wien, April 2021. „Die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten ist das Gebot der Stunde. Steigende Gesundheitskosten, lange Öffnungszeiten und ständige Erreichbarkeit erschweren den Arbeitsalltag in regulären Ordinationen“, so Dr. Patricia Andretsch.

Eine sog. Primärversorgungseinheit (kurz PVE) zeichnet sich durch Wohnortnähe sowie multiprofessionelle und interdisziplinäre Aufstellung aus. Das Kernteam setzt sich aus Allgemeinmedizinern, Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie ggf. Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde zusammen. Orts- und bedarfsabhängig können weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen, z.B. Hebammen, Psychologen, Diätologen, Psychotherapeuten sowie Physiotherapeuten eingebunden werden. Dieses niederschwellige Angebot eines breiten medizinischen Spektrums an einem Ort macht die PVE in vielen Fällen zu einer Alternative zur Spitalsambulanz und sorgt für deren Entlastung. Die Ärztin bzw. der Arzt profitiert als Unternehmer in dieser Zusammenarbeitsform durch fachliche Synergien, unkomplizierte Vertretungsmöglichkeiten sowie kostenoptimale Nutzung von Ressourcen und Förderungen.

„Eine PVE entsteht häufig aus dem Zusammenschluss bereits bestehender Einzelordinationen und neu hinzukommenden Partnern, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen“, berichtet Dr. Patricia Andretsch. Die neu entstehende PVE benötigt eine eigene Rechtspersönlichkeit als Ansprechperson für den Sozialversicherungsträger in Bezug auf Leistungsportfolio und Honoraraufteilung. Bei der Gründung bzw. Erweiterung stellen sich folgende Fragen:

  • Wie eng möchte man sich in einer PVE an seine Geschäftspartner binden?
  • Kann das bisher vorhandene Vermögen bzw. die Ordination im Eigentum bleiben?
  • Wie kann die Steuerbelastung der einzelnen Ärztin bzw. des einzelnen Arztes in der PVE minimiert werden?
  • Ist die gewählte Rechtsform der PVE betriebswirtschaftlich sinnvoll?

Denn für die Wahl der Rechtsform gibt es die Möglichkeiten einer Offenen Gesellschaft, einer GmbH oder eines Vereins in Verbindung mit Einzel- und Gruppenpraxen. Die Beteiligungsverhältnisse und in Folge die Gewinnverteilung können auf Grundlage der konkreten Bedürfnisse der beteiligten Medizinerinnen und Mediziner maßgeschneidert werden. „In meiner Beratungspraxis erlebe ich, dass die Beteiligten die Zusammenarbeit in der PVE als sehr vorteilhaft erleben und gleichzeitig einen wichtigen Baustein der gesundheitlichen Erstversorgung schaffen – eine Win-Win-Situation für Medizinerinnen und Mediziner wie auch für Patientinnen und Patienten“, erklärt Dr. Patricia Andretsch.


Tipp: Der BDO Steuerleitfaden „Unternehmen Arztpraxis“ ist in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer entstanden und bietet nicht nur Praxistipps in Sachen Steuern, sondern begleitet durch den gesamten Lebenszyklus einer Ordination bzw. einer PVE.

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Bildmaterial: © BDO_Vanessa Hartmann-Gnong

Dr. Patricia Andretsch, Steuerberaterin und Leiterin des Competence Center Ärzte und Freie Berufe berät seit vielen Jahren schwerpunktmäßig Medizinerinnen und Mediziner.